Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution
jedes andere Land"18. Die Menschenrechtsarchitektur und die Interkation zwischen allen betroffenen Akteuren seien bereits heute sehr ausgeprägt und bedürften keiner zusätzlichen Verstärkung.19 Als Zwischenstelle zwischen Staat und Gesellschaft sei die NMRI "eine Hybris und damit eine Übung in regulatorischer Arbitrage" und deshalb nicht akzeptabel.20 Die wissenschaftliche Auseinandersetzung und Impulsgebung würde durch die Universitäten bereits abgedeckt.21 Die Einbindung einer NMRI in internationale Überprüfungsverfahren würde diese eher anreichern als entlasten.22 Es wäre auch naiv zu glauben, dass einer staatlich finanzierten NMRI die notwendige Unabhängigkeit zukommen könnte.23 Die Schaffung einer NMRI sei finanzpolitisch nicht gerechtfertigt24 und die Steuerzahler wären wohl nicht gewillt, die NMRI zu finanzieren25.
3.2 "Status quo +" oder unabhängige Institution?
Die im VE umgesetzte Option der Weiterentwicklung der im Rahmen des Pilotprojekts praktizierten Lösung (Option "Status quo +"), die die Anbindung der NMRI an eine oder mehrere Hochschulen oder andere Institutionen des Hochschulbereichs vorsieht, wird von 12 Kantonen26, der KdK und verschiedenen Organisationen27 begrüsst bzw mit Verständnis aufgenommen28. Das Modell habe sich im Rahmen des Pilotprojekts bewährt.29 Es baue auf Kompetenzen und Erfahrungen der bereits involvierten Akteure auf und der Dienstleistungscharakter der Institution werde beibehalten.30 Das vorgeschlagene Modell stelle eine "gutschweizerische Kompromisslösung" dar, wobei die wichtigsten Anliegen einer Mehrheit von Akteuren berücksichtigt würden.31 Durch die Schaffung einer solchen NMRI unterstreiche die Schweiz ihr Engagement im Bereich der Menschenrechte und erfülle die wichtigsten Kriterien der dafür massgeblichen Pariser Prinzipien.32 Zudem könne mit diesem Modell der finanzielle Rahmen des Pilotprojekts beibehalten werden.33
Andere Teilnehmende, darunter zahlreiche Organisationen, sprechen sich für eine NMRI nach dem Modell eines unabhängigen Instituts aus, welches von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (Global Alliance of National Human Rights Institutions, GAN-HRI) mit Status A akkreditiert werden könnte, oder bedauerten in diesem Sinne die Wahl der Option "Status quo +".34 Die Finanzierung der Infrastruktur durch die Trägerschaft der Institution könne zu einer Abhängigkeit führen; mit der Option eines unabhängigen Instituts würde jede Abhängigkeit gegenüber den Hochschulen verhindert.35 Auf der internationalen Ebene wäre die Wahl der Option "Status quo +" zudem schwer zu erklären.36 Nicht jede Einrichtung
18 SVP.
19 SZ, SVP.
20 SGV.
21 SZ, FDP.Die Liberalen, SGV.
22 SZ.
23 SVP, Psychexodus, up!schweiz.
24 SGV.
25 SVP.
26 AG, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, OW, TI, UR, VD.
27 BDP, CVP, Beirat des SKMR, KOKES, economiesuisse, SAV, STSA, swissuniversities.
28 SP, SGA.
29 SP.
30 AG, BL, FR, GL, GR, JU, SH, UR, CVP, economiesuisse, KdK.
31 AG, BL, BS, FR, GL, GR, JU, SH, UR, KdK.
32 AG, BL, FR, GL, GR, JU, SH, TI, UR, KdK.
33 Economiesuisse, SAV.
34 EVP, GPS, ACAT, AGR, AI, akte, apt, ask!, AvenirSocial, Bildungskoalition NGO, Caritas, CCSI Cerebral, DJS, EKF, FIAN, FIZ, HEKS, Helvetas, humanrights.ch, ICJ, Inclusion Handicap, mmi, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, NGO post Beijing, Pro Kinderrechte Schweiz, SAJV, Schweizerischer Friedensrat, Sexuelle Gesundheit Schweiz, SFH, SGB, Stiftung Freiheit und Menschenrechte, TdF, TGNS, Travail.Suisse, VPO+.
35 Travail.Suisse.
36 VPO+.