Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution
In den Pariser Prinzipien sei vorgesehen, dass NMRI die Befugnis erteilt werden könne, Einzelbeschwerden und Petitionen entgegenzunehmen. Gemäss dem Schlussbericht zur Evaluation des SKMR sähen sich die Mitglieder des Direktoriums nicht in der Lage, in Kombination mit ihrer üblichen Stellung als Universitätsprofessorinnen und -professoren den Aufgaben einer Ombudsstelle nachzukommen. Nach Ansicht der interessierten Teilnehmenden müsse jedoch das Personal der Einrichtung auf die zu erfüllenden Aufgaben zugeschnitten werden und nicht umgekehrt. Unabhängig von ihrer Anbindung müsse die NMRI über die für eine Anlaufstelle notwendigen personellen Ressourcen verfügen. Die finnische NMRI zeige, dass verschiedene Organe in einer NMRI vereint werden könnten. Der Praxisbezug der NMRI würde damit erhöht.172
Über diese inhaltlichen Aspekte hinaus sei der vorliegende Rechtssetzungsprozess die einzige Möglichkeit, in absehbarer Frist eine Ombudsstelle für Kinderrechte gesetzlich zu verankern.173
Die Ombudstätigkeit sei in Artikel 3 Absatz 1 MRIG als "Ombudstätigkeit für Kinder"174 oder "Förderung des Zugangs zur Justiz"175 (vgl. Ziff. 4.3.3.5) zu verankern. Die Befugnisse der Ombudsstelle müssten auch im Gesetz geregelt werden, soweit eine gesetzliche Grundlage erforderlich sei.176
Gruppo 20 novembre per i diritti del bambino regt an, es sei der Betriff Ombudsperson anstelle von Ombudsman zu verwenden.
Mehrere Teilnehmende schlagen vor, die NMRI solle auch im Bereich des Schutzes der Rechte der Kinder unterstützend und beratend tätig sein.177 Eine eigentliche Ombudsfunktion solle ihr jedoch nicht zukommen,178 da die Annahme von individuellen Klagen eine staatliche Aufgabe darstelle.179
Der SSV regt an zu prüfen, ob der Schutz der Kinderrechte allenfalls zu den Aufgaben der NMRI hinzugefügt werden könne.
Andere Teilnehmende haben sich ausdrücklich gegen eine Ombudsfunktion der NMRI ausgesprochen.180
Die SP hat Verständnis für das Anliegen ausgedrückt, hält die NMRI aber für den falschen Ort, dieses umzusetzen. Bund, Kantone und Gemeinden seien verpflichtet, für den Schutz der Kinderrechte einzustehen, und es wäre der Unabhängigkeit der NMRI abträglich, wenn sie zum Vollzugsorgan dieser staatlichen Aufgabe würde. Die NMRI habe eine andere Rolle.
172 DOJ, Kinderbüro Basel, Kinderanwaltschaft Schweiz, PACH, Plan International Schweiz, Pro Juventute, schlupfhuus, SFH, stiftung zkj, terre des hommes.
173 BDP, Integras, Pro Juventute, SFH, Stiftung Freiheit und Menschenrechte, terre des hommes.
174 BDP, DOJ, Integras, Kinderbüro Basel, Kinderanwaltschaft Schweiz, okaj zürich, PACH, Plan International Schweiz, Pro Juventute, Save the Children, schlupfhuus, stiftung zkj, SVBB, terre des hommes.
175 EKKJ, SAJV, SFH.
176 DOJ, Kinderbüro Basel, Kinderanwaltschaft Schweiz, okaj zürich, PACH, Plan International Schweiz, Pro Juventute, schlupfhuus, SFH, stiftung zkj, terre des hommes.
177 AG, AR, NE, CVP, KdK (der Stellungnahme der KdK haben sich auch BL, FR, GL, GR, JU, OW und UR angeschlossen).
178 AG, AR.
179 KdK.
180 TG, SP, economiesuisse.