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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 21 Seiten
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e. des Managements der Risiken für die Gesundheit, die Arbeits- und Betriebssicherheit und die Umwelt.
3.3.3. Beurteilt das Expertengremium das Projekt positiv, so gibt es dem BFE insbesondere eine Empfehlung ab über:
a. die zu erwartende Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, ein Geothermie-Reservoir vorzufinden,
b. die Fristen für die Projektetappen,
c. die Höhe des zu gewährenden Beitrags.
3.4 Vertrag
Wird die Prospektion unterstützt, so werden im Vertrag nach Artikel 113 Absatz 4 insbesondere folgende Punkte geregelt:
a. die von der Gesuchstellerin zu erreichenden Meilensteine und die einzuhaltenden Termine;
b. die Informationspflicht der Gesuchstellerin gegenüber dem BFE namentlich bezüglich der Finanzrapporte, der Schlussabrechnungen und allfälliger Änderungen des Projekts;
c. Umfang, Bedingungen und Fälligkeiten der Unterstützung;
d. die unentgeltliche Übertragung der Anlage auf den Bund und die Einräumung eines Kaufrecht am Grundstück zugunsten des Bundes, wenn ein Projekt nicht weiterverfolgt und auch nicht anderweitig genutzt wird ;
e. Gründe, die zur Vertragsauflösung führen;
f. weitere Auflagen.
3.5 Projektdurchführung und Projektabschluss
a. Der Projektant führt die geplanten Prospektionsarbeiten durch.
b. Die Projektbegleitern oder der Projektbegleiter begleitet das Projekt während der Prospektionsarbeiten. Sie oder er evaluiert die Ergebnisse und erstattet dem Expertengremium Bericht.
c. Werden die Fristen nach Ziffer 3.4 Buchstabe a nicht eingehalten, so kann das BFE den Vertrag auflösen.
d. Nach Abschluss der Arbeiten evaluiert das Expertengremium zuhanden des BFE die Ergebnisse der Prospektionsarbeiten und beurteilt die Ergebnisse hinsichtlich der erwarteten Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, ein Geothermie-Reservoir vorzufinden.
4. Verfahren für eine Unterstützung der Erschliessung
4.1 Ein Gesuch für eine Unterstützung der Erschliessung kann nur eingereicht werden, wenn der Konzessionär vorgängig eine
Prospektion durchgeführt hat und ein Bericht bezüglich der Wahrscheinlichkeit eines Geothermie-Reservoirs vorliegt.
4.2 Gesuch
Das Gesuch muss Auskunft geben über die technischen, ökonomischen, rechtlichen, sicherheits- und umweltschutzrelevanten sowie organisatorischen Belange des Projekts, insbesondere über:
a. das detaillierte Bohr-, Komplettierungs-,Mess- und Testprogramm aller geplanten Bohrungen;
b. die detaillierten Terminpläne und Kostenschätzungen mit Abweichungen von höchstens 10 Prozent ;
c. die erwarteten Eigenschaften des vermuteten Geothermie-Reservoirs, insbesondere die Reservoirtemperartur und die Transporteigenschaften des Reservoirs;
d. die geplante Verwendung der Bohrungen und des Geothermie-Reservoirs, falls die Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen;
e. die Massnahmen, die geplant sind, zur Erfassung der Risiken für Gesundheit, Arbeits- und Betriebssicherheit und Umwelt sowie zu deren Minderung auf ein Niveau, das möglichst gering und vernünftigerweise praktikabel ist;
f. die Innovationen, die geplant sind, um die Geothermie-Reservoire in der Schweiz erfolgversprechend und zuverlässig zu erschliessen;
g. den Stellenwert der Erschliessungsarbeiten in Bezug auf die Erkundung des Untergrunds der Schweiz nach Geothermie-Reservoiren;
h. die vorgesehene juristische Form und Name oder der Firmader Betreibergesellschaft;
i. die Finanzierung und die Verwaltungskosten der Erschliessungs-, Errichtungs-, Ausbau-, Betriebs- und Rückbauphasen; und
j. die Verwertung der geförderten Heisswasservorkommen anhand eines Nutzungskonzept, die Beschreibung der geplanten Wärmeabnehmer sowie deren Einbindung in das Projekt.
4.3 Expertengremium
a. swisstopo ist im unabhängigen Expertengremium für die Beurteilung der erdwissenschaftlichen Projektkomponenten und des Mehrwerts für die Erkundung der Schweiz vertreten, sofern es über die notwendigen Kompetenzen verfügt.
b. Das Expertengremium prüft und beurteilt das Gesuch hinsichtlich der Auskünfte nach Ziffer 4.2,insbesondere hinsichtlich:
1. der prognostizierten Eigenschaften des Geothermie-Reservoirs, insbesondere hinsichtlich der Reservoirtemperatur und der Transporteigenschaften des Reservoirs;
2. des technischen und qualitativen Standes der geplanten Arbeiten und des Innovationsgehalts;
3. des Mehrwerts für die Erkundung des Untergrunds der Schweiz nach Geothermie-Reservoiren;
4. des Managements der Risiken für Gesundheit, Arbeits- und Betriebssicherheit sowie Umwelt.
c. Das Expertengremium gibt zuhanden des BFE eine Empfehlung über die Gewährung oder Ablehnung des Gesuchs ab. Beurteilt es das Gesuch positiv, so gibt es dem BFE eine Empfehlung ab über:
1. die erwarteten Reservoirtemperaturen und die Transporteigenschaften des Geothermie-Reservoirs,
2. die Fristen für die Projektetappen,
3. die Höhe der zu gewährenden Unterstützung,
4. eine unabhängige Fachperson als Projektbegleiterin oder Projektbegleiter.