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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 21 Seiten
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Anhang 5 (Art. 29 Abs. 1)
Sanktion bei Überschreiten der individuellen Zielvorgabe
Beträge nach Artikel 13 Absatz 1 des CO2-Gesetzes
Die zu entrichtenden Beträge bei Überschreiten der individuellen Zielvorgabe betragen für das Referenzjahr 2018:
a. für das erste Gramm CO2/km über der individuellen Zielvorgabe: 5.50 Franken;
b. für das zweite Gramm CO2/km über der individuellen Zielvorgabe: 16.50 Franken;
c. für das dritte Gramm CO2/km über der individuellen Zielvorgabe: 27.50 Franken;
d. für das jedes weitere Gramm CO2/km über der individuellen Zielvorgabe: 104.50 Franken.