Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 20 Seiten
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Die AIA-Abkommen mit Singapur und Hongkong sollen zur gleichen Zeit in Kraft treten wie der AIA mit den nächsten 41 Partnerstaaten nach der AIA-Vereinbarung, also 2018/2019. Da die parlamentarischen Genehmigungsverfahren bis zum 1. Januar 2018 nicht vollständig durchgeführt sein werden, müssen die AIA-Abkommen mit Singapur und Hongkong ab diesem Zeitpunkt gemäss Artikel 7b des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vorläufig zur Anwendung gelangen. Die zuständigen Kommissionen des Parlaments haben die vorläufige Anwendung der Abkommen im Juni 2017 gutgeheissen.