Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 20 Seiten

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In der Präambel ist ferner festgehalten, dass das Recht der Vertragsparteien von Zeit zu Zeit geändert werden soll, um Aktualisierungen am gemeinsamen Meldestandard Rechnung zu tragen. Nach der Vornahme dieser Änderungen durch eine Vertragspartei soll für diese Vertragspartei die jeweils aktuellste Fassung des Meldestandards gelten, was im Abkommen mit Hongkong explizit erwähnt wird. Im Abkommen mit Singapur findet sich der Verweis in der Definition (vgl. Erläuterungen zu Abschnitt 1 Bst. p in Kapitel 5.3). Die OECD ist die zuständige Instanz, Anpassungen am gemeinsamen Meldestandard zu beschliessen.

5.3 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen der AIA-Abkommen

Abschnitt bzw. Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Ziffer 1 enthält in Anlehnung an die Mustervereinbarung der zuständigen Behörden19 bzw. der AIA-Vereinbarung, welche Bestandteil des AIA-Standards der OECD ist, eine Reihe von Begriffsdefinitionen.

Der Ausdruck „Singapur“ bedeutet die Republik von Singapur. Der Ausdruck "Sonderverwaltungszone Hongkong ("Hong Kong") bedeutet jedes Territorium, auch welches das Steuerrecht der Sonderverwaltungszone Hongkongs Anwendung findet (Bst. a).

Der Ausdruck „Schweiz“ bedeutet die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bst. b).

Der Ausdruck „Vertragsparteien“ bedeutet den Staat Singapur bzw. die Sonderverwaltungszone Hongkong und die Schweiz, für welche die vorliegenden Abkommen wirksam sein sollen, und die Unterzeichner dieser Abkommen sind. Diese Definition trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich beim Abkommen um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, der von den jeweils zuständigen Organen Singapurs bzw. Hongkongs und der Schweiz unterzeichnet und genehmigt werden muss. Im Unterschied zu Singapur ist Hongkong eine Administrative Verwaltungszone der Volksrepublik China und kein eigenständiger Staat20. Gemäss gefestigter Völkerrechtspraxis kommt Gliedstaaten insoweit eine eigene Vertragsschlussfähigkeit zu, als diese durch den betreffenden übergeordneten Staat hierfür ermächtigt worden ist. Hongkong ist aufgrund seines Grundgesetzes („Basic Law“) dazu ermächtigt, im eigenen Namen völkerrechtliche Verträge mit ausländischen Staaten in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Finanzen und Währungen einzugehen, einschliesslich Doppelbesteuerungsabkommen oder das vorliegende AIA-Abkommen21 (Bst. c).

Der Ausdruck „zuständige Behörde“ bedeutet für die jeweilige Vertragspartei die länderspezifisch für die Umsetzung und Anwendung des vorliegenden Abkommens zuständigen und verantwortlichen Behörden bzw. die dazu ermächtigten Behördenmitglieder (Bst. d). Für die Schweiz ist dies der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes oder sein Vertreter bzw. seine Vertreterin (Bst. d).

Der Ausdruck „Finanzinstitut eines Staates“ bedeutet für den jeweiligen Staat (i) ein in dem Staat ansässiges Finanzinstitut, jedoch nicht Zweigniederlassungen dieses Finanzinstituts, die sich ausserhalb des Staates befinden, und (ii) eine Zweigniederlassung eines nicht in dem Staat ansässigen Finanzinstituts, wenn diese sich in dem Staat befindet (Bst. e und f).

Der Ausdruck „meldendes Finanzinstitut“ bedeutet ein Finanzinstitut aus Singapur, ein Finanzinstitut aus Hongkong oder ein Finanzinstitut aus der Schweiz, bei dem es sich nicht um ein nicht meldendes Finanzinstitut handelt (Bst. g).

Der Ausdruck „meldepflichtiges Konto“ bedeutet ein von einem meldenden Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das anhand von Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem gemeinsamen Meldestandard als ein Konto identifiziert wurden, dessen Kontoinhaber eine oder mehrere Personen sind, die gegenüber einem anderen Staat meldepflichtige Personen sind, oder ein passiver Non-Financial Entity (NFE), der von einer oder mehreren einem anderen Staat gegenüber meldepflichtigen Personen beherrscht wird. Die Definitionen „singapurisches, hongkonger bzw. schweizerisches meldepflichtiges

19 Multilateral Model Competent Authority Agreement in Anhang 1 des OECD (2014), Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters, OECD Publishing.

20 Der Begriff "Staat" wird nachfolgend gleichwohl auch für Hongkong verwendet.

21 vgl. hierzu Botschaft des Bundesrats vom 23. November 2011 zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Hongkong, S. 8 (BBI 2012 1).