Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 20 Seiten
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2 Umsetzung des AIA in Singapur
2.1 Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Singapur
Singapur hat im Hinblick auf die Einführung des AIA verschiedene Schritte zur Umsetzung des AIA-Standards der OECD unternommen. Dabei hat Singapur sein Vorgehen auf jenes seiner direkten Finanzkonkurrenzplätze der Vereinigten Arabischen Emirate, Hongkong, Luxemburg und der Schweiz abgestimmt. Gegenüber dem Global Forum hat sich Singapur zur Einführung des AIA im Jahr 2017 und einem ersten Datenaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 29. Mai 2013 unterzeichnet und ist für Singapur seit dem 1. Mai 2016 in Kraft. Die erforderliche nationale Umsetzungsgesetzgebung ist in Singapur am 1. Januar 2017 in Kraft getreten (The Income Tax [International Compliance Agreements] [Common Reporting Standard] Regulation 2016 [„Regulations“]).11 Die Finanzinstitute in Singapur sammeln seit dem 1. Januar 2017 Kontoinformationen von allen im Ausland steuerlich ansässigen Personen. Anfänglich optierte Singapur für den bilateralen Weg. Bis dato hat Singapur mit 23 Staaten und Territorien bilaterale AIA-Abkommen abgeschlossen (Australien, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Guernsey, Island, Irland, Italien, Japan, Kanada, Südkorea, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Südafrika, Spanien, Vereinigtes Königreich). Am 21. Juni 2017 hat Singapur die AIA-Vereinbarung unterzeichnet.
2.2 Vertraulichkeit und Datensicherheit in Singapur
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Singapur wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Die Schweiz hat zu den Ergebnissen dieser Evaluation Stellung genommen und erachtet sie als angemessen.
Singapur hat mit den USA am 9. Dezember 2014 ein FATCA-Model 1B-IGA (nichtreziproker Informationsaustausch) unterzeichnet, welches am 28. März 2015 in Kraft getreten ist. Der IRS hat bisher keine Prüfung der Vertraulichkeit und Datensicherheit für Singapur vorgenommen, da unter dem FATCA-IGA nach dem Modell 1B kein gegenseitiger Austausch von Steuerdaten vorgesehen ist.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Singapur im November 2013 als standardkonform («compliant») bewertet. Fast alle Doppelbesteuerungs- und Steuerinformationsabkommen, welche Singapur vereinbart hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Ergänzend zu diesen Klauseln enthält der Income Tax Act (section 6 und 105J)12 strenge Vertraulichkeitsbestimmungen für Mitarbeitende der Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS). Periodisch führt die Internal Audit Division interne Kontrollen über die Einhaltung dieser Normen durch. Verstösse werden sehr streng geahndet.
Was die Rechte von Personen angeht, deren Daten bearbeitet werden, lässt die Prüfung des EFD den Schluss zu, dass Singapur für den AIA über eine ausreichende Gesetzgebung verfügt. Die Gesetzgebung besteht aus einem 2013/2014 erlassenen Gesetz, dem Personal Data Protection Act (PDPA).13 Dieses Gesetz, das für den Datenschutz in Asien als wegweisend bezeichnet wird, enthält fundamentale datenschutzrechtliche Prinzipien (Zustimmung der Betroffenen zur Datenbearbeitung, Zweckbeschränkung der Datensammlungen, Anzeigepflicht, Anspruch auf Richtigkeit der Daten, Schutzvorrichtungen für Datensammlungen, Aufbewahrungsbeschränkungen, Anspruch auf Zugang und Korrekturen durch die betroffenen Personen, Beschränkungen bei der Weitergabe von Daten, Transparenz) und räumt den Personen, deren Daten bearbeitet werden, weitgehende Rechte ein, so insbesondere das Recht auf Zugang und Berichtigung der eigenen Daten. Eine Weitergabe der Daten bedarf grundsätzlich der Zustimmung der betroffenen Personen. Zu diesen Rechten gibt es jedoch Ausnahmen (bspw. bei Strafverfahren oder in Notsituationen). Die grenzüberschreitende Weitergabe von Daten ist nur statthaft, wenn der Empfänger dieser Daten die gleichen Schutzvorkehrungen garantiert wie jene des PDPA.
11Der Erlass ist unter folgender Seite abrufbar: https://www.iras.gov.sg/IRASHome/CRS/.
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12 Der ITA ist unter folgender Seite abrufbar: http://statutes.agc.gov.sg
13 Der PDPA ist unter folgender Seite abrufbar: https://www.pdpc.gov.sg/legislation-and-guidelines/overview. Feldfu