Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 20 Seiten
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EFD in Hongkong am 19. April 2017 haben zudem beide Seiten bekräftigt, den gemeinsamen Austausch und Dialog in Finanzfragen zu stärken.
4 Würdigung
Seit dem 1. Januar 2017 setzt die Schweiz den AIA mit 38 Staaten und Territorien um. Am 16. Juni 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Einführung des AIA mit 41 weiteren Partnerstaaten verabschiedet. Die beiden AIA-Abkommen mit Singapur und Hongkong ergänzen diese für 2018 vorgesehene Erweiterung des Netzwerks der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Da sowohl Singapur wie auch Hongkong zu den weltweit führenden Finanzplätzen gehören, ist deren Integration in das Netzwerk der AIA-Partner der Schweiz umso wichtiger. Für die Schaffung eines echten Level Playing Field ist es entscheidend, dass der AIA mit beiden Finanzplätze rechtzeitig umgesetzt wird.
Singapur und Hongkong erfüllen zudem die Anforderungen der OECD bezüglich der Vertraulichkeit und der Datensicherheit im Steuerbereich. Ferner können die Regularisierungsmöglichkeiten in Singapur und Hongkong insgesamt als adäquat bezeichnet werden, um einen geordneten Übergang zum AIA sicherzustellen. Sowohl Singapur wie auch Hongkong stellen ihren Steuerpflichtigen angemessene Möglichkeiten zur Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten zur Verfügung. Schliesslich sind Singapur und Hongkong attraktive Finanzplätze, deren Märkte für schweizerische Finanzdienstleister als relevant gelten.
Die Einführung des AIA mit Singapur und Hongkong steht in Einklang mit der Strategie des Bundesrates, welche darauf abzielt, die internationalen Standards im Bereich des Steuerrechts umzusetzen, um damit das Ansehen und die Integrität des Schweizer Finanzplatzes sowie dessen Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene zu stärken. Die jüngsten Entwicklungen rund um die OECD und das Global Forum zeigen, dass die Staaten und Territorien, die sich zur Anwendung des AIA-Standards verpflichtet haben, ihr Netzwerk von AIA-Partnerstaaten zügig ausbauen. Das gilt auch für Singapur und Hongkong, die dadurch dem zunehmenden Druck der G-20 und der EU auf die Finanzplätze entgehen. Die Erweiterungen der AIA-Netzwerke sorgen zudem für eine Nivellierung des Wettbewerbs unter den Finanzplätzen und verhindern so auch Konkurrenznachteile für den Schweizer Finanzplatz. Es liegt somit im Interesse der Schweiz, diese Finanzzentren in das globale AIA-Netz zu integrieren.
5 Erläuterungen zu den AIA-Abkommen mit Singapur und Hongkong
5.1 Vorbemerkungen
Die beiden Abkommen mit Singapur und Hongkong sind inhaltlich in weiten Teilen identisch. Die Bestimmungen werden deshalb jeweils für beide Abkommen erläutert. Unterschiede zwischen den beiden Abkommen werden an den betreffenden Stellen erläutert.
5.2 Erläuterungen zur Präambel der Abkommen
Die Präambel erläutert den Zweck und die Rahmenbedingungen der Abkommen. Sie legt dar, dass die Abkommen der Umsetzung des globalen AIA-Standards zwischen den Vertragsparteien und der Verbesserung der internationalen Steuerkonformität dienen.
Im Abkommen mit Singapur wird für die Grundlage des AIA auf Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens verwiesen. Demgegenüber bildet das Abkommen mit Hongkong eine eigenständige staatsvertragliche Rechtsgrundlage für die Einführung des AIA, da in Artikel 25 des DBA Schweiz – Hongkong keine völkerrechtlich verbindliche Pflicht zur Einführung des AIA vorgesehen ist (vgl. Kapitel 1.2).
Zudem wird der Erwartung Ausdruck verliehen, dass die Vertragsparteien ihr jeweiliges Datenschutzrecht im Zusammenhang mit den ausgetauschten Informationen anwenden und sich gegenseitig über Änderungen des Datenschutzrechts sowie der entsprechenden Umsetzungspraxis orientieren.