Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 20 Seiten

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Übersicht

Seit dem 1. Januar 2017 setzt die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Fi-

nanzkonten (AIA) mit 38 Staaten und Territorien um. Ein erster Austausch der zu meldenden

Kontoinformationen wird im Jahr 2018 erfolgen. Am 16. Juni 2017 hat der Bundesrat die Bot-

schaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren 41 Partnerstaaten verabschiedet, mit denen der AIA ab dem Jahr 2018 mit einem ersten Austausch im Jahr 2019 eingeführt werden soll. Mit der vorliegenden Vorlage soll das Schweizer Netz von AIA-Partnerstaaten zudem auf die asiatischen Konkurrenzfinanzplätze Singapur und Hongkong ausgeweitet werden. Ausgangslage

Die Umsetzung des AIA mit Singapur und Hongkong bedarf zum heutigen Zeitpunkt einer anderen rechtlichen Ausgestaltung als dies bei den oben erwähnten 41 Staaten und Territorien der Fall ist. Grund dafür ist, dass Singapur die AIA-Vereinbarung erst vor kurzem, nämlich am 21. Juni 2017, unterzeichnet hat. Da das Übereinkommen des Europarates und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) bereits in Kraft gesetzt wurde, verfügt Singapur nunmehr über die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des AIA auf dem multilateralen Weg. Aufgrund ihrer internen Genehmigungsverfahren ist es der Schweiz jedoch nicht mehr möglich, Singapur in die Liste der AIA-Partnerstaaten nach der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 aufzunehmen. Der AIA mit Singapur muss demnach mittels eines spezifischen bilateralen Staatsvertrages eingeführt werden. Dasselbe gilt für Hongkong, das im heutigen Zeitpunkt weder das Amtshilfeübereinkommen noch die AIA-Vereinbarung unterzeichnet hat, den multilateralen Weg jedoch als mögliche Option für die Zukunft in Erwägung zieht.

Mit Singapur soll der AIA gestützt auf das Amtshilfeübereinkommen eingeführt werden. Nach Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens können zwei oder mehrere Vertragsparteien vereinbaren, Informationen über Finanzkonten auf automatischer Basis auszutauschen. Das bilaterale Abkommen mit Singapur stellt eine solche Vereinbarung dar.

Obwohl die Grundsätze für den Informationsaustausch in Artikel 25 des bestehenden Abkommens zwischen der Schweiz und Hongkong zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern und Einkommen geregelt sind, ist diese Bestimmung keine genügende Rechtsgrundlage für die verbindliche Einführung des AIA mit Hongkong, sodass es hierfür einer eigenständigen staatsvertraglichen Rechtsgrundlage in Form eines spezifischen AIA-Abkommens bedarf. Beide Abkommen bedürfen der Genehmigung durch das Parlament und unterstehen dem fakultativen Referendum.

Singapur und Hongkong erfüllen die Anforderungen der OECD bezüglich der Vertraulichkeit und der Datensicherheit im Steuerbereich. Den datenschutzrechtlichen Aspekten wird mit separaten Notifikationen Rechnung getragen. Ferner stellen sowohl Singapur wie auch Hongkong ihren Steuerpflichtigen angemessene Möglichkeiten zur Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten zur Verfügung. Singapur verfügt über ein spezifisches Programm, welches im Falle einer freiwilligen Offenlegung auf Strafsteuern und strafrechtliche Sanktionen verzichtet. Hongkong hat kein spezifisches Programm, senkt aber die Bussen bei einer freiwilligen und vollständigen Offenlegung substantiell.

Inhalt der Vorlage

Inhaltlich übernehmen beide Abkommen den internationalen AIA-Standard. Sie sind daher in weiten Teilen identisch. Dennoch bestehen punktuelle Unterschiede. Hongkong ist kein Staat, sondern eine Sonderverwaltungszone, weshalb das Abkommen – wie das Doppelbesteuerungsabkommen – auf Regierungsebene Hong Kongs abgeschlossen werden musste. Weiter wird Hongkong, anders als Singapur, der Schweiz ebenfalls seine einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen mitteilen. Die Schweiz teilt sowohl Singapur wie auch Hongkong ihre Datenschutzbestimmungen mit, die vom Partnerstaat eingehalten werden müssen. Im Falle Singapurs wurde dies bereits anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens gemacht, im Falle Hongkongs wird die Notifikation zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Zusätzlich zum AIA-Abkommen mit Singapur wurde eine gemeinsame Absichtserklärung zum Marktzugang für Finanzdienstleister unterzeichnet. Im Falle Hongkongs wurde auf eine solche Erklärung verzichtet, da dieses Anliegen bereits im Rahmen von bestehenden Abkommen verfolgt werden kann.