Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 20 Seiten

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3 Umsetzung des AIA in Hongkong

3.1 Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Hongkong

Hongkong hat im Hinblick auf die Einführung des AIA verschiedene Schritte zur Umsetzung des AIA-Standards der OECD unternommen. Dabei hat Hongkong sein Vorgehen – wie Singapur – auf jenes seiner direkten Finanzkonkurrenzplätze abgestimmt. Gegenüber dem Global Forum hat sich Hongkong zur Einführung des AIA im Jahr 2017 und einem ersten Datenaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Hongkong hat zurzeit aber weder das Amtshilfeübereinkommen noch die AIA-Vereinbarung unterzeichnet. Hingegen hat Hongkong bereits mit 14 Staaten bzw. Territorien bilaterale AIA-Abkommen abgeschlossen (Belgien, Guernsey, Italien, Indonesien, Irland, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland, die Niederlanden, Portugal, Südafrika, Südkorea und das Vereinigte Königreich). Die innerstaatliche Rechtsgrundlage (Inland Revenue Amendment No.3 Ordinance 2016) ist seit dem 30. Juni 2016 in Kraft. Am 21. März 2017 hat der Executive Council empfohlen und der Chief Executive den IRD beauftragt, diese Rechtsgrundlage zu ergänzen (Bill 2017). Ab dem 1. Juli 2017 wird in Hongkong der erweiterte Ansatz (wider approach) angewandt. Ab diesem Datum sind die Finanzinstitute in Hongkong verpflichtet, die Kontoinformationen von in 75 Staaten und Territorien steuerlich ansässigen Personen zu sammeln, auch wenn noch kein wirksames AIA-Abkommen vorliegt. Dadurch können grundsätzlich Steuerdaten über Perioden, die am 1. Juli 2017 beginnen, auf der Grundlage von bis im Sommer 2018 abgeschlossenen AIA-Abkommen ausgetauscht werden.

3.2 Vertraulichkeit und Datensicherheit in Hongkong

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Hongkong wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Die Schweiz hat zu den Ergebnissen dieser Evaluation Stellung genommen und erachtet sie als angemessen.

Hongkong hat mit den USA am 13. November 2014 ein FATCA-Model 2-IGA (nicht-reziproker Informationsaustausch; Finanzinstitute übermitteln Kontoinformationen direkt an den IRS) unterzeichnet, welches am 6. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Der IRS hat bisher keine Prüfung der Vertraulichkeit und Datensicherheit für Hongkong vorgenommen, da unter dem FATCA-IGA nach dem Modell 2 kein gegenseitiger Austausch von Steuerdaten vorgesehen ist.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Hongkong im November 2013 als weitgehend standardkonform («largely compliant») bewertet. Fast alle Doppelbesteuerungs- und Steuerinformationsabkommen, welche Hongkong vereinbart hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Diese Bestimmungen gelten als Teil des innerstaatlichen Rechts Hongkongs (Inland Revue Ordinance (section 49)15. Ergänzend zu diesen Klauseln sind Mitarbeitende der des Inland Revenue Departement gemäss Inland Revue Ordinance (section 4) verpflichtet, ausser bei der Ausübung der Tätigkeiten unter dieser Verordnung, alle Daten bezüglich steuerpflichtigen Personen, die ihm oder ihr bekannt werden, geheimzuhalten. Die Verletzung der Vertraulichkeit von solchen Daten durch Mitarbeitende des Inland Revenue Department kann mit bis zu HKD 50'000 (ca. 6200 Franken) bestraft werden.

Was die Rechte von Personen angeht, deren Daten bearbeitet werden, lässt die Prüfung des EFD den Schluss zu, dass Hongkong über eine für den AIA ausreichende Gesetzgebung verfügt. Die Gesetzgebung besteht aus der im Jahr 1996 erlassenen Verordnung, der Personal Data (Privacy) Ordinance (Chapter 486)16. Kern der Verordnung sind sechs fundamentale datenschutzrechtliche Prinzipien. Die Datensammlung muss rechtmässig und verhältnismässig sein und darf nur unter Benachrichtigung der betroffenen Personen geschehen. Daten müssen grundsätzlich korrekt sein und dürfen nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Daten dürfen nur für den angegeben Zweck verwendet werden. Gesammelte Daten müssen vor dem unautorisierten oder zufälligem Zugang bzw. dem Verlust geschützt werden. Die Öffentlichkeit muss über die Datensammlung und die Datenverwendung informiert werden.

15Die Inland Revenue Ordinance ist unter folgender Seite abrufbar: http://www.elegislation.gov.hk

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16Die Personal Data (Privacy) Ordinance ist unter folgender Seite abrufbar: https://www.pcpd.org.hk/eng-

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lish/data_privacy_law/ordinance_at_a_Glance/ordinance.html.