Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/86: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 28 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

Artikel 73b: 3 Kantone (FR, SO, NE), AvenirSocial, Caritas, KoFI, SFH und SRK lehnen diese Bestimmung ab.

Artikel 74a: 2 Kantone (FR, NE), AvenirSocial, die Grünen, Caritas, KoFI, SFH und SRK lehnen diese Bestimmung ab. Aus Sicht der EKM wäre es sinnvoller, den Familiennachzug mit einer Integrationsvereinbarung zu verbinden. Diese würde die Integration von vorläufig Aufgenommenen im Familiennachzug fördern und Perspektiven schaffen.

Artikel 77: 3 Kantone (AG, BL, GL) der SVG/USAM und VKM fordern die Erhöhung des Sprachniveaus. AvenirSocial beantragt, auf die Änderung der Absätze 1 und 4 zu verzichten.

Vollzugsbestimmung zur Rückstufung bei der Niederlassungsbewilligung (Art. 62a)

Der Kanton TI, CVP, SVG/USAM und VKM befürworten die Bestimmung. Einige Kantone (AR, BS, NW, SH, UR) und die KdK erachten es als wichtig, dass die notwendigen Ermessenspielräume für die Kantone gewahrt bleiben. Nach Ansicht des SSV ist den Betroffenen mitzuteilen, welche Integrationsanstrengungen künftig erwartet werden. Damit liessen sich die Kosten minimieren und der Verwaltungsaufwand verringern (TI). Die Kantone BS, SZ, KID, KoFI und VKM beantragen Formulierungsänderungen. Aus Sicht der VKM werde eine «Scheinklarheit» geschaffen, weshalb die Bestimmung zu überprüfen sei. Für den Kanton VD entsteht ein administrativer Aufwand, ohne ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erhalten. Die SP lehnt die Rückstufung ab, weshalb die Vollzugsbestimmungen keinesfalls verschärft werden dürften. Nach Ansicht der FDP muss eine Rückstufung zwingend mit einer Integrationsvereinbarung verbunden werden. Das SFH beurteilt die Rückstufung als hinderlich für den Integrationsprozess.

Neue Meldung der Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Auf-

genommenen (Art. 53–53a und 64–65 und 83)

Allgemeine Bemerkungen: Der SSV erachtet die geforderten Bedingungen für die Meldung als zweckmässig. 4 Kantone (AR, BE, BS, GR) und der VSAA beurteilen die vorgeschlagenen Vollzugsbestimmungen als kritisch oder lehnen diese ab. 9 Kantone (AG, AR, BL, BE, BS, FR, SG, NE, JU) machen geltend, dass die neuen Abläufe kompliziert und aufwendig seien. Eine finanzielle Lastenverschiebung auf die Kantone sei unbedingt zu vermeiden,

weshalb der Bund hier gefordert sei, eine angemessene Entschädigung zu leisten. Für den Kanton BL erscheint es nicht angebracht, dass zur Berechnung der Globalpauschale, ohne entsprechende Gebühren, die Daten im ZEMIS erfasst werden müssen. Der Kanton TI bezweifelt die Kostenneutralität für die Kantone. Aus Sicht der Kantone Bern und VD sollte ein Finanzierungssystem für die nachträgliche Kontrolle vorgesehen werden. Der Kanton AG (ebenso VKM) hält fest, dass heute eine Arbeitsbewilligung schweizweit gelte, weshalb Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nach Bewilligungserteilung in der ganzen Schweiz einsetzen können. Die neue Meldung führe zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand bei den Arbeitgebern.

Online-Meldeverfahren: Zahlreiche Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, GE, NW, OW, SH, SZ, UR, VD, VS, ZH), die KdK, SAV, VSAA, VKM und sinngemäss die GLP fordern für die Meldung ein Online-System (analog Freizügigkeitsabkommen). Der Kanton AG zeigt sich enttäuscht darüber, dass der Bund das Meldeverfahren auf eine derart unzeitgemässe Art und Weise umsetzen möchte.

Meldung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit: Der SGB (ebenso Kfmv) beantragt die folgende Formulierung: «Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit meldet die betroffene Person die Daten nach Absatz 2 Buchstaben a und c wie auch die Anmeldung bei der Sozialversicherung (AHV) und bestätigt, dass sie die finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt.» Für den Kanton SG ist es nicht erwünscht, dass vorläufig Aufgenommene im Melde-