Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/86: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 28 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

Überblick

Der Bundesrat eröffnete am 1. Dezember 2017 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) und zur Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA). Sie dauerte bis am 19. März 2018.

Die Änderung der VZAE und die totalrevidierte VIntA werden von einer Mehrheit der Kantone und von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) befürwortet. Dennoch haben die Kantone und die KdK zu den einzelnen Bestimmungen zahlreiche Änderungswünsche vorgebracht. Kritisiert wird zudem der anfallende Mehraufwand für die Vollzugsbehörden, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Fünf Kantone und die KdK sprechen sich gegen eine Inkraftsetzung im Sommer 2018 aus.

Eine Mehrheit der politischen Parteien, die sich zur Vernehmlassung geäussert haben,

befürwortet die Vorlage. Unterstützung bekommt die Vorlage ferner von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und vom Schweizerischen Städteverband. Von den weiteren interessierten Kreisen wird die Vorlage kontrovers beurteilt. Einige lehnen die gesamte Vorlage oder Teile davon ab. Neben grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber den Vollzugsbestimmungen setzen sie sich für Bestimmungen ein, die für Ausländerinnen und Ausländer positive Impulse für ihre Integration setzen.

Bei der VZAE betreffen die häufigsten Ablehnungen und Änderungsvorschläge die neue Meldung der Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Bemängelt wird insbesondere, dass die vorgeschlagene Meldung für die involvierten Behörden nicht praktikabel und die Art und Weise der Kontrollen bezüglich der Lohn- und Arbeitsbedingungen unklar seien. Kritisch hinterfragt wird ferner die Meldepflicht der Schulbehörden an die Migrationsbehörden bei Disziplinarmassnahmen, weil diese Meldepflicht dem Zweck von schulischen Disziplinarmassnahmen widerspreche. Mehrheitlich auf Ablehnung stösst die Bestimmung über das Monitoring von ausländerrechtlichen Massnahmen bei einer Nichteinhaltung von angeordneten Integrationsmassnahmen; dies deshalb, weil mit einem administrativen Mehraufwand gerechnet wird. Unterschiedliche Auffassungen bestehen schliesslich über die Sprachniveaus, die bei der Erteilung und der Verlängerung einer Bewilligung vorliegen müssen, und über die Ausnahmekategorien für die Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse.

Bei der VIntA fordert die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmer eine Erhöhung der Integrationspauschale. Fast die Hälfte der Kantone bemängelt die Regelung betreffend die Erstinformation von Ausländerinnen und Ausländern, weil sie zu detailliert sei. Kritisiert wird auch, dass der Regelstrukturansatz nicht deutlich genug zum Ausdruck komme, was innerhalb der kantonalen Strukturen zu Abgrenzungsproblemen führen könne. Schliesslich wird die einseitige Nennung von Bund und Kantonen in der VIntA kritisiert, da in erster Linie die Städte und Gemeinden von der Integrationsaufgabe betroffen seien.