Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/86: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 28 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

7 Ergebnisse im Einzelnen

7.1 Bemerkungen zu den Auswirkungen auf die Kantone

Mehr als die Hälfte der Kantone (AG, FR, GE, GL, GR, JU, NW, SO, SH, SZ, TI, UR, VD,

VS) und die KdK äussern sich kritisch gegenüber den Einschätzungen zu den finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone. Der Kanton SZ macht geltend, dass der Aufwand für die zahlreichen Meldepflichten an die Migrationsbehörden in den Erläuterungen kleingeredet werde. Aus Sicht dieser kritischen Kantone und der KdK haben die vorgeschlagenen Änderungen einen erheblichen Mehraufwand ohne Entschädigung zur Folge. Der Bund sei gefordert, hier eine angemessene Entschädigung zu leisten. Auch der SGV/USAM und der VKM erwarten eine stärkere administrative Belastung der kantonalen Migrationsbehörden. Die VKM ist deshalb auch der Ansicht, dass dieser Mehraufwand nicht zulasten der Kantone gehen dürfe. Folglich seien die kantonalen Gebühren entsprechend zu erhöhen.

7.2 Bemerkungen aus integrationspolitischer Sicht

Einige Kantone (AR, BS, FR, NE, NW, OW, UR), die KdK, die Grünen sowie weitere Teilnehmer aus der Gruppe der interessierten Kreise (Caritas, CCCI, EKM, Handicap, HEKS, KID, KoFI, SFH, UNHCR) erinnern daran, dass für eine erfolgreiche Integration nicht nur die Integrationsmassnahmen auf Seiten der Migrantinnen und Migranten ausschlaggebend seien, sondern auch die Akzeptanz und der Beitrag der Aufnahmegesellschaft. Aus Sicht des Kantons BS muss Integration als gesamtgesellschaftlicher, dynamischer und gegenseitiger Prozess zwischen Einheimischen und Zugewanderten verstanden werden. Nach Ansicht der SFH (ebenso Handicap) bestehe eine Tendenz, sich auf den Integrationsprozess von Ausländerinnen und Ausländern zu konzentrieren, statt auf die leitende Rolle der Aufnahmegesellschaft. Der Kanton VS hätte sich aus integrationspolitischer Sicht mehr positive Impulse für Ausländerinnen und Ausländer gewünscht, die sich engagiert um ihre Integration bemühen. Die Grünen bedauern, dass das «Fordern» höher gewichtet werde als «Fördern». Generell erachten der Kanton FR, HEKS, KID, KoFI und SRK die Verknüpfung der Zulassungspolitik mit der Integrationspolitik als problematisch.

7.3 Ergebnisse zur VZAE

Konkretisierung der gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen für Betreuungs- oder Lehrpersonen (Art. 22a)

Die Kantone BL und TI befürworten die Bestimmung. Der Kanton GE hält fest, dass er in Zusammenarbeit mit der Universität Genf bereits die Führung bei der Entwicklung der Weiterbildung für Imame übernommen habe. 7 Kantone (AR, BE, BS, NW, OW, SH, UR) und die KdK fordern eine bessere Abgrenzung zu den Lehrpersonen, die an öffentlichen Schulen unterrichten. 8 Kantone (BS, BE, NW, SG, SO, SH, TG, UR), die KdK, SSV und VKM fordern ein höheres Sprachniveau (B1 mündlich und schriftlich). Aus Sicht der GLP (sinngemäss VKM) soll die Vertrautheit mit dem gesellschaftlichen und rechtlichen Wertesystem mit einem Test geprüft werden. Falls bei der Gesuchstellung die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, schlägt die KID (ebenso SH) vor, dass mit der betroffenen Person eine Integrationsvereinbarung abzuschliessen sei. Die Grünen sind der Meinung, dass die Betreuungs- und Lehrpersonen wenn möglich in der Schweiz ausgebildet werden sollten.