Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/86: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 28 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
wird. GastroSuisse, Kfmv und SGB wünschen dahingehend Ergänzungen, dass die Meldung an die paritätischen Kommissionen, die mit dem Vollzug des Gesamtarbeitsvertrags der betreffenden Branche beauftragt sind, übermittelt werden soll.
Sanktionen: Für den VSAA ist unklar, welche weiteren Sanktionen zum Tragen kommen,
wenn die Kontrollen durch die paritätischen und tripartiten Kommissionen durchgeführt werden. Der Kanton GL betrachtet das Fehlen von Strafbestimmungen, insbesondere im Zuständigkeitsbereich der tripartiten Kommissionen, als unglücklich. Für den Kanton ZH ist unklar, wer die strafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Meldepflicht trägt. Aus Sicht des Kantons VS ist zu regeln, wie die Behörden bei unvollständigen Anzeigen oder unzureichenden Löhnen des Arbeitgebers zu reagieren haben. Der Kanton GE beantragt, die in die Zuständigkeit der Kantone fallenden Kontrollbehörden und das anzuwendende Sanktionssystem im Verordnungstext zu regeln.
Definition der neuen gesetzlichen Integrationskriterien: Beachtung der inneren und äusseren Sicherheit (Art. 77a), Respektierung der Werte der Bundesverfassung
(Art. 77c), Anforderungen an die Sprachkompetenzen (77d) sowie Teilnahme am Wirt-
schaftsleben oder am Erwerb von Bildung (Art. 77e)
Allgemeine Bemerkungen: Aus Sicht des Kantons OW wird die Umsetzung der Integrationskriterien zu geringeren Kosten unter anderem bei den Sozialdiensten und Sozialversicherungen beitragen. Der Kanton JU ist der Ansicht, dass die neuen Integrationsanforderungen einen noch grösseren Arbeitsaufwand als bisher mit sich bringen werden. Zudem werde die Prüfung der Zusatzdokumente zwangsläufig zu einem höheren Personalbestand bei den Migrationsbehörden führen. Für die Grünen sind einige Bestimmungen zu vage und überlassen den kantonalen Behörden zu viel Ermessensspielraum.
Artikel 77a: EKM, HEKS, SFH und SRK lehnen die Bestimmung ganz oder teilweise ab. Der Kanton SH, Caritas, Juristinnen Schweiz, SFH, SP und UNHCR verlangen, dass mit einer präziseren Bestimmung stärker zwischen Bagatelldelikten und schwerwiegenden Vergehen differenziert wird. Der Kanton SO erachtet eine Konkretisierung bei der mutwilligen Nichterfüllung der öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Verpflichtungen als sinnvoll.
Artikel 77b: Der Kanton TI begrüsst die klare Definition der Integrationskriterien, insbesondere die heute besonders sensible Definition der «Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz». Binational, EKM und HEKS lehnen diese Bestimmung ab, weil die «innere und äussere Sicherheit der Schweiz» durch jedes Gesellschaftsmitglied gefährdet werden könne.
Artikel 77c: Der SSV unterstützt grundsätzlich die Aufnahme der «Werte der Bundesverfassung». Jedoch sollte definiert werden, wie die Bestimmung auszulegen ist. Der Kanton SH begrüsst die namentliche Auflistung der Pflicht zum Schulbesuch. Einige Kantone (AR, BS, NW, SH, UR) und die KdK wollen eine Präzisierung, dass es sich dabei um die obligatorische Schule handelt. Die BDP fordert die Überarbeitung der Bestimmung, sodass diese auch tatsächlich umgesetzt werden könne. Werte wie Respekt gegenüber Lehrpersonen oder Behörden sowie der gemeinsame obligatorische Schwimmunterricht sollten aufgeführt sein. Die KoFI und die KID verlangen eine Ergänzung, wonach mit der Nichtbeachtung eine strafrechtliche Verurteilung verbunden ist. Nach Ansicht der EKM eröffnet diese Bestimmung zu weite behördliche Ermessenspielräume und lässt zu viel Raum für stereotype Deutungsmuster.
CCCI erachtet die Bestimmung als unverhältnismässig. Der Kanton SO bezweifelt die Praktikabilität der Bestimmung.
Artikel 77d: Die Kantone OW und JU, die GLP und VKM unterstützen das Stufenmodell. Der Kanton ZG begrüsst im Besonderen die verstärkte Orientierung an den Sprachniveaus. Einige Kantone (BL, GE, JU, OW, ZG), FER, EKM und SFH sind überzeugt, dass dem Erwerb von Sprachkenntnissen eine wesentliche Rolle bei der Integration zukommt. Das SFH (sinn-