Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/86: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 28 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
1 Ausgangslage
Das Parlament verabschiedete am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG; SR 142.20) zur Verbesserung der Integration (13.030; Integration). Die Umsetzung der Gesetzesänderungen wurde in zwei Pakete aufgeteilt. Das erste Paket trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Das zweite Paket umfasst alle übrigen Änderungen des AuG. Dabei wird auch der Titel des Gesetzes geändert, das neu «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration» (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG) heisst.
Der Bundesrat eröffnete am 1. Dezember 2017 die Vernehmlassung. Sie dauerte bis zum 19. März 2018. Es sind 65 Stellungnahmen eingegangen. Insgesamt haben 24 Kantone, die KdK, 8 politische Parteien, 1 Dachverband der Gemeinden und Städte und 5 Dachverbände der Wirtschaft sowie 26 weitere interessierte Kreise eine Stellungnahme eingereicht.
4 Teilnehmer (BVGer, SVBK, SVZ, VKG) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
2 Überblick über den Ergebnisbericht
Der Ergebnisbericht weist aus, welche Bestimmungen positiv, negativ oder skeptisch aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren.
Im ersten Teil fasst der Bericht die Ergebnisse der Vernehmlassung als Ganzes zusammen (Ziff. 3 und 4). Danach werden die Stellungnahmen betreffend den Zeitpunkt der Inkraftsetzung dargestellt (Ziff. 5). Am 12. Februar 2018 und am 14. März 2018 wurden Gespräche durchgeführt, die die Neuregelung des Datenaustauschs zwischen den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und den kantonalen Migrationsbehörden zum Inhalt hatten. Gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes (VIG; SR 172.061) wurden die VKM und die KOKES dazu eingeladen. Das Ergebnisprotokoll der Sitzungen findet sich in Ziffer 6. Im zweiten Teil äussert sich der Bericht schwerpunktmässig zu den einzelnen Bestimmungen (Ziff. 7). Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Eine Liste der Teilnehmer, die geantwortet haben, findet sich in Ziffer 8. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.1
1 Ergebnisbericht der Vernehmlassung unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2017 > EJPD