Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/12: Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht) · 25 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung 6. Kapitel IPRG (Erbrecht)
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.292772 / 244.1/2019/00011
Es wird darauf hingewiesen, dass die betreffenden Regelungen erheblich von denjenigen des IPRG und der EuErbVO abweichen. Die Kantone BE und SG erachten sie zudem als nicht mehr sachgemäss. Der SNV bemängelt die fehlende Rechtssicherheit bei Erbfällen mit Italien.
6 Einsichtnahme
Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VlG; SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer, und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht, öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen können auf der Seite www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2020 > EJPD eingesehen werden.74
74 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2018.html.