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Vernehmlassung 2018/12: Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht) · 25 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung 6. Kapitel IPRG (Erbrecht)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.292772 / 244.1/2019/00011

Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses (im Folgenden „EuErbVO“ genannt) in Kraft getreten, welche die analogen Gegenstände in Bezug auf ihre Mitgliedstaaten regelt. Die durch die EuErbVO geschaffene Rechtsvereinheitlichung bietet der Schweiz nun die Chance, die Gefahr, dass in grenzüberschreitenden Erbfällen sich widersprechende Entscheidungen ergehen, im Verhältnis zu einem Grossteil von Europa zu minimieren und dadurch für die Bürgerinnen und Bürger mehr Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Hauptziel der Revisionsvorlage ist daher eine teilweise Harmonisierung des schweizerischen internationalen Erbrechts mit der EuErbVO. Widersprechende Entscheidungen verhindert man primär über eine verbesserte Koordination bei den beidseitigen Entscheidungskompetenzen durch Anpassung der Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln. Wo dies nicht möglich ist, sollte zumindest darauf hingewirkt werden, dass beide Seiten dasselbe Recht anwenden. Die Revision will aber auch weiteren Änderungs-, Ergänzungs- oder Klarstellungsbedürfnissen Rechnung tragen, die sich seit Inkrafttreten des IPRG in Rechtsprechung und Lehre ergeben haben.

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf «Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht)» dauerte vom 14. Februar bis zum 31. Mai 2018. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 22 Kantone2, fünf politische Parteien3, zwei gesamtschweizerische Dachverbände4, acht weitere Organisationen5, eine Universität6 sowie eine Anwaltskanzlei7. Insgesamt sind damit 39 Stellungnahmen eingegangen.

Zwei Kantone8 und zwei Verbände9 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

2 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf

Drei Kantone haben ihre Stellungnahme auf die Aussage beschränkt, dass sie keine Bemerkungen hätten.10 Ansonsten werden das Revisionsvorhaben und seine Stossrichtung einhellig begrüsst.

Der Kanton BS attestiert dem Vorentwurf Praxisfreundlichkeit.

Der SNV stellt positiv fest, «dass in der Schweiz keinerlei gesetzgeberische Bestrebungen existieren, eine dem Europäischen Nachlasszeugnis angeglichene Urkunde einzuführen».

Die SVP, welche die Vorlage und deren Harmonisierungsziel ebenfalls unterstützt, mahnt, dass «die Anlehnung an die EuErbVO [...] keinesfalls zu einem "Rechtsanpassungs-Automatismus" führen» dürfe.

2 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH.

3 BDP, CVP, FDP, SPS, SVP.

4 SGB, SGV.

5 ANV, ASO, CP, SAV, SNV, SRV, SVgE, VSuc.

6 Université de Neuchâtel.

7 Walder Wyss AG, Zürich.

8 GR, SZ.

9 Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband.

10 GL, LU, NW. GL spricht von "Bemerkungen bzw. Ergänzungen".