Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 27 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 21Fedlex · Ergebnisbericht

Verordnungen zum Geldspielgesetz, Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.258608 / 217.1/2015/00006

Art. 4 Identifizierung bei nicht online durchgeführten Grossspielen

Die Comlot schlägt eine Umformulierung von Buchstabe b vor, während Loro die Frage aufwirft, ob der Verweis in diesem Artikel korrekt ist.

Art. 6 Identifizierung bei online durchgeführten Grossspielen

Loro möchte, dass die in Absatz 2 vorgesehenen Überprüfungen auch in vereinfachter Form gemäss Artikel 8 Absatz 4 Buchstaben c und d erfolgen können.

Art. 8 Form und Behandlung der Dokumente

Loro möchte sicherstellen, dass die Kopie eines Belegs oder die Abfrage der CRIF-

Datenbank ausreicht, um die Bedingungen von Artikel 8 zu erfüllen.

Loro wünscht ausserdem, dass der Ausdruck «Schweizer Kreditkartenkonto» im

erläuternden Bericht näher ausgeführt wird. Im Weiteren stellt Loro eine Frage dazu, wie Spielerinnen und Spieler ein Bankkonto in der Schweiz melden müssen.

Art. 11 Grundsatz

Nach Ansicht von Loro ist der Geltungsbereich von Absatz 1 nicht klar.

Bezüglich Absatz 2 stellt sich aus Sicht von Loro die Frage, wie bei einer Karte vorzugehen ist, die auf den Namen einer dritten Person ausgestellt ist, insbesondere auf jenen des Ehegatten der Spielerin oder der Ehegattin des Spielers.

Schliesslich weist Loro auf die Schwierigkeit hin, das Kriterium in Absatz 2 Buchstabe b zu überprüfen, insbesondere bei Offline-Verkäufen.

Art. 13 Grundsatz

Loro wirft die Frage nach dem Geltungsbereich dieser Bestimmung auf (Online-Spiele und Offline-Spiele oder nicht).

Art. 14 Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko

Angesichts des Kriteriums in Absatz 2 Buchstabe g wirft Loro die Frage auf, ob bestimmte Länder als Länder mit erhöhtem Risiko gelten und ob gegebenenfalls eine Liste dieser Länder besteht.

Art. 15–16 Risikoorientierte Klassifikation der Geschäftsbeziehungen Transaktionen mit erhöhtem Risiko

Loro wirft die Frage nach dem Geltungsbereich dieser Bestimmungen auf (Online-Spiele und Offline-Spiele oder nicht).

Art. 18 Erhöhtes Risiko bei online durchgeführten Grossspielen

Loro wirft die Frage auf, ob die im Artikel aufgeführten Schwellenwerte auch für einen bestimmten Zeitraum gelten (ein Jahr, vgl. Art. 17 der Verordnung).

Art. 19 Vermindertes Risiko bei nicht online durchgeführten Grossspielen

Loro wirft die Frage nach der Dauer und der Wirkung der in dieser Bestimmung

vorgesehenen Befristung auf.

5 Zugang zu den Stellungnahmen

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das

Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) hat die Öffentlichkeit Zugang zu den