Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 27 Seiten

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Verordnungen zum Geldspielgesetz, Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.258608 / 217.1/2015/00006

4.1.8 8. Kapitel Behörden

Art. 97 Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken

Die Organisationen zur Prävention und Bekämpfung von exzessivem Geldspiel haben darauf hingewiesen, dass dieser Artikel für sie von grosser Bedeutung ist.

Art. 98 Zusammenarbeit mit den Kantonen

TG schlägt vor, diesbezüglich eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit festzulegen, statt nur eine entsprechende Möglichkeit vorzusehen.

Art. 99 Gebühr für ausserordentliche Untersuchungen

Das Casino Lugano schlägt vor, diesen Artikel zu streichen.

Art. 100 Gebührenzuschlag

Das Casino Lugano möchte, dass die normale Arbeitszeit definiert wird.

Art. 101 Auslagen

Das Casino Lugano möchte, dass die Kann- durch eine Muss-Formulierung ersetzt wird.

Art. 103 Aufteilung der Aufsichtskosten

Die Spielbanken wollen nur die Kosten für die Beaufsichtigung des legalen Marktes tragen, nicht jedoch die Kosten für die Beaufsichtigung des illegalen Marktes.

Art. 106 Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken

Die Organisationen zur Prävention und Bekämpfung von exzessivem Geldspiel, VD, die EKSF und die KKBS haben darauf hingewiesen, dass dieser Artikel für sie von grosser Bedeutung ist.

4.1.9 9. Kapitel Spielbankenabgabe

Art. 111 Abgabesatz für die online erzielten Bruttospielerträge

Mit Ausnahme der Casinos Pfäffikon, Zürich, Schaffhausen und St. Gallen möchten die Spielbanken, dass der Bundesrat auf der Grundlage der Zuständigkeit, die ihm in Artikel 120 Absatz 3 BGS eingeräumt wird, den Abgabesatz während der ersten vier Betriebsjahre von Online-Spielbankenspielen um die Hälfte reduziert.

Das Casino Lugano, EGBA und teilweise Planzer verlangen überdies eine Änderung des Abgabesatzes.

Art. 112 Ermässigung wegen Verwendung des Ertrags für öffentliche Interessen der Region

VS schlägt vor, in Absatz 1 den Ausdruck von öffentlichem Interesse hinzuzufügen und in Absatz 3 einen Buchstaben d zur Tourismusförderung hinzuzufügen.

Art. 114 Aussonderung von unentgeltlichen Einsätzen

Die Spielbanken und der SGV schlagen vor, Absatz 2 zu streichen.