Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 27 Seiten
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Verordnungen zum Geldspielgesetz, Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.258608 / 217.1/2015/00006
1 Allgemeines
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) wurde am 29. September 2017 vom Parlament verabschiedet. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen, das im Januar 2018 zustande kam.1 Am 10. Juni 2018 haben die Schweizer Stimmberechtigten das
Geldspielgesetz mit einer Mehrheit von 72,9 Prozent angenommen.
Zwischenzeitlich wurden die für die Umsetzung des BGS erforderlichen Verordnungen erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben, da sie die Kantone in erheblichem Mass betreffen (Art. 3 Abs. 1 Bst. e des Vernehmlassungsgesetzes2). Das
Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungen wurde am 2. März 2018 eröffnet und dauerte bis am 15. Juni 2018. Es wurde somit parallel zur Abstimmungskampagne für das Gesetz durchgeführt. Dies erfolgte aus Gründen der Transparenz und um ein rasches Inkrafttreten des Gesetzes nach dessen Annahme durch das Volk zu ermöglichen.
Insgesamt wurden drei Vorentwürfe in die Vernehmlassung geschickt: der Vorentwurf für die Geldspielverordnung des Bundesrates, der Vorentwurf für die Spielbankenverordnung des EJPD, der Vorentwurf für die Geldwäschereiverordnung des EJPD. Begleitet wurden die drei Vorentwürfe durch einen erläuternden Bericht.
Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung
vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben alle Kantone, acht Parteien sowie 73 Organisationen und weitere Vernehmlassungsteilnehmer. Insgesamt bezieht sich der vorliegende Bericht auf 98
Stellungnahmen.
Drei Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet: der
Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der
Schweizerische Gemeindeverband.
2 Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer
Im Anhang ist ein Verzeichnis der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen
enthalten, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben.
3 Allgemeine Bemerkungen zur Vorlage
Generell haben die Vernehmlassungsteilnehmer die Verordnungen zum Geldspielgesetz positiv aufgenommen. Die Stellungnahmen sind im Grossen und Ganzen knapp gehalten und beziehen sich auf einige punktuelle Aspekte der Verordnungen. Zu den beiden
Verordnungen des EJPD wurden nur sehr wenige Bemerkungen angebracht.
Einige wenige Vernehmlassungsteilnehmer haben sich gegen alle Vorentwürfe
ausgesprochen und/oder eine umfassende Überarbeitung verlangt.3 Gewisse Teilnehmer,
1 BBl 2018 747
2 Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren vom 18. März 2005, SR 172.061
3 Siehe die Stellungnahme der Lotteriegesellschaften, Swisslos und Loro, sowie die Vernehmlassungsantworten, die darauf verweisen oder inhaltlich ähnlich sind (insbesondere die Stellungnahmen der CRLJ und der Kantone Neuenburg, Jura und Wallis). Siehe auch die Vernehmlassungsantworten von Planzer und der EGBA.