Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 27 Seiten

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Verordnungen zum Geldspielgesetz, Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.258608 / 217.1/2015/00006

festgelegten Höchstbeträge als angemessen. Der SPOV möchte letzteren Höchstbetrag auf 400 Franken pro Tag erhöhen.

Fripoker schlägt vor, die mögliche Anzahl Turniere auf vier pro Tag und Veranstaltungsort zu erhöhen (Abs. 3) und die minimale Teilnehmerzahl zu senken (Abs. 4: von zehn auf sechs Personen). Fripoker erachtet die für Turniere vorgesehene minimale Dauer von

durchschnittlich drei Stunden als angemessen (Abs. 5). Grundrechte.ch möchte Absatz 5 streichen, während SG und VS vorschlagen, ihn neu zu formulieren, weil die Zeitvorgabe nicht klar formuliert sei.

Zu Absatz 6 sind die meisten Bemerkungen eingegangen. Fripoker ist mit diesem Artikel und mit der Idee einverstanden, dass ein Konzept mit Massnahmen gegen das exzessive

Geldspiel und gegen illegale Spielaktivitäten vorgelegt werden muss, wenn die Veranstalterin 24 oder mehr Turniere pro Jahr am gleichen Ort durchführen will. BS dagegen schlägt vor, diesen Absatz ersatzlos zu streichen. LU, OW, BL und SG wollen die Zahl der Turniere, die diese Pflicht begründet, senken (hauptsächlich auf 12). Nur Gastrosuisse möchte diese Zahl erhöhen. SG schlägt auch vor, dass die Verpflichtung nicht von der Zahl der pro Ort, sondern der pro Veranstalterin durchgeführten Turniere abhängt. Gemäss SG enthält dieser Absatz mehrere verschiedene Regeln (zum einen die Frage des Konzepts mit Massnahmen gegen das exzessive Geldspiel und gegen illegale Spielaktivitäten und zum andern die Frage des Verlusts des guten Rufs gemäss Art. 33 Abs. 1 Ziff. 2 BGS) und sollte deshalb aufgeteilt werden.

Fripoker schlägt vor, diesen Artikel um einen neuen Absatz zu ergänzen, um einige Male pro Jahr die Veranstaltung grosser Pokerturniere zu ermöglichen, deren Höchstbeträge für die Einsätze und Gewinne deutlich über den in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen

Höchstbeträgen liegen würden.

Art. 38 Tombolas

LU, OW, GL, AI und TG möchten für Tombolas die maximale Summe aller Einsätze auf 50 000 Franken erhöhen. Anstelle der maximalen Summe von 25 000 Franken, die

gegenwärtig im Vorentwurf vorgesehen ist, möchte AG diesen Betrag auf 60 000, ZH auf 80 000 und FR sogar auf 100 000 Franken hinaufsetzen.

4.1.5 5. Kapitel Betrieb von Spielbankenspielen und Grossspielen

Art. 40 Verweigerung der Spielteilnahme

Die SP schlägt vor, dass Personen, denen gemäss diesem Artikel in Spielbanken die

Spielteilnahme verweigert wird, in das Register nach Artikel 80 BGS eingetragen werden. BE schlägt vor, die Aufbewahrungsdauer der betreffenden Daten zu verlängern. Die

Spielbanken und der SGV möchten Absatz 3 streichen.

Art. 41 Spielregeln

BE schlägt vor, dass die Spielregeln stets in den drei Landessprachen sowie in Englisch verfügbar sein müssen.

Art. 42 Rechnungslegung

EXPERTsuisse schlägt vor, bei diesem Artikel die IFRS-Normen hinzuzufügen.