Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 27 Seiten

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Verordnungen zum Geldspielgesetz, Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.258608 / 217.1/2015/00006

NE, GE, JU, Loro, Swisslos, die CRLJ und Sport-toto möchten einen Absatz 5 hinzufügen, in dem festgehalten wird, dass Gratisspiele und Gratisspielguthaben zur wirtschaftlichen Entwicklung des Spielangebots beitragen müssen.

Schuldenberatung Schweiz wünscht, dass Gratisspielguthaben nicht als Trostpreise für Spielerinnen und Spieler dienen, die grosse Beträge verlieren.

Schliesslich verlangt die PPS, dass Gratisspielguthaben nicht zum Bruttospielertrag gezählt werden.

Art. 75a neu

SG, die SGPG und die FMH schlagen vor, einen neuen Artikel einzuführen, mit dem die Praxis untersagt wird, mit einer Spielsperre belegten Personen E-Mails oder Newsletter zuzustellen.

Art. 76 Darlehen, Vorschüsse und Zahlungsmittel in den Spielbanken

TI verlangt, dass der Ausdruck «gewerbsmässig» in Absatz 1 definiert wird, während die Organisationen zur Prävention und Bekämpfung von exzessivem Geldspiel,

Schuldenberatung Schweiz, die KKBS und die Jungen Grünen diesen Ausdruck streichen wollen.

Art. 77 Sozialkonzept von Spielbank und Veranstalterin von Grossspielen

ZG, Schuldenberatung Schweiz und die Jungen Grünen sind mit diesem Artikel

einverstanden.

FR, NE, GE, JU, Loro, Swisslos, das CP, die CRLJ und Sport-toto möchten Absatz 1

streichen. Die Organisationen zur Prävention und Bekämpfung von exzessivem Geldspiel, VD, die KKBS und die PPS möchten Absatz 1 ergänzen, indem der Inhalt des Konzepts zum Umgang mit allfälligen Interessenkonflikten und die Personen, auf die das Konzept

ausgerichtet ist, angegeben werden. Die GPS schlägt vor, näher auszuführen, dass das Konzept zum Umgang mit allfälligen Interessenkonflikten mit der Umsetzung des

Sozialkonzepts zusammenhängt.

LU und FR sind mit der in Absatz 2 vorgesehenen Zusammenarbeit einverstanden.

Die Spielbanken und der SGV schlagen vor, Absatz 3 zu streichen.

Die Jungen Grünen schlagen vor, einen Absatz 4 hinzuzufügen, in dem der Inhalt des Sozialkonzepts festgelegt wird. TG möchte auch die Verpflichtung hinzufügen, im

Sozialkonzept Kriterien für die Identifizierung von gefährdeten Spielerinnen und Spielern festzulegen.

Art. 77a neu

FR, die Organisationen zur Prävention und Bekämpfung von exzessivem Geldspiel, die GPS, die SP, die PPS, die Jungen Grünen, Schuldenberatung Schweiz und die KKBS schlagen vor, einen Artikel in die Verordnung einzufügen, mit dem für das Sozialkonzept der Veranstalterinnen von Geldspielen eine periodische Überprüfung durch eine unabhängige Stelle vorgeschrieben wird.

Art. 77b neu

Die Organisationen zur Prävention und Bekämpfung von exzessivem Geldspiel,

Schuldenberatung Schweiz, die PPS, die Jungen Grünen und die KKBS schlagen vor, einen neuen Artikel in die Verordnung einzufügen, mit dem die Vergütung der in Artikel 46 BGS aufgeführten Dritten bei problematischem Spielverhalten aufgehoben würde. Die Jungen Grünen ziehen sogar die Möglichkeit einer negativen Vergütung in Betracht.