Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 19 Seiten
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Teilrevision der Stromversorgungsverordnung
(BFE) verpflichtet, die Öffentlichkeit aktiv über die wichtigen Aspekte der Netzentwicklung und die Möglichkeiten zur Mitwirkung im Verfahren zu informieren. Zweitens erhöht sich der Vollzugsaufwand der ElCom aufgrund des im Rahmen der parlamentarischen Beratung aufgenommenen Artikel 6 Absatz 5bisStromVG. Der Mehraufwand beim BFE und bei der ElCom wird intern kompensiert. Die geplanten Verordnungsänderungen haben ansonsten keine weitergehenden Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden.
4. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Die Auswirkungen der Strategie Stromnetze ergeben sich im Wesentlichen aus den vom Parlament beschlossenen Änderungen auf Gesetzesstufe. Was die vom Bundesrat beantragten Massnahmen betrifft, sind die erwarteten Auswirkungen in der Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze vom 13. April 2016 (BBl 2016 3865) beschrieben. Der vom Parlament
zusätzlich beschlossene Artikel 6 Absatz 5bisStromVG führt im Weiteren zu Mehrbelastungen der Endverbraucher mit Grundversorgung. Diese Kostenauswirkungen sind allerdings sehr schwer zu erfassen, weil kaum abgeschätzt werden kann, wieviel Elektrizität aus erneuerbaren Energien neu zu Gestehungskosten (abzüglich allfälliger Unterstützungen) in die Grundversorgung geliefert werden wird.
Für innovative Massnahmen ist mit den Vorgaben der Verordnung (Obergrenze bei je 0,5 Prozent der jährlichen Kapital- und Betriebskosten, insgesamt höchstens 500 000 Franken) mit Kosten von bis zu 400 Millionen Franken bis 2050 zu rechnen. Dies verursacht einen Anstieg der Netztarife. In
Abhängigkeit der Verbrauchsentwicklung auf den unterschiedlichen Netzebenen ergibt sich so und unter Annahme der bisherigen Netztarifierungsgrundsätze ein Anstieg der Netztarife auf Netzebene 7 zwischen 0,02 bis 0,03 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh)1. Ein durchschnittlicher Haushalt auf der Netzebene 7 mit einem jährlichen Verbrauch von 3250 Kilowattstunden im Jahr 2050 wird also etwa bis zu 90 Rappen pro Jahr für die innovativen Massnahmen aufbringen. Die innovativen Massnahmen führen langfristig zu Kosteneinsparungen im Netz oder zu effizienteren Prozessen. Das wiederum wird insgesamt zu einer Dämpfung der langfristig zu erwartenden Steigerung der Netztarife führen und somit Wirtschaft und Gesellschaft entlasten.
Die Kosten der Sensibilisierungsmassnahmen können auf Basis der Untersuchungen zu den
innovativen Massnahmen abgeschätzt werden. Da diese Kosten durch eine Obergrenze von 0,5 Prozent der anrechenbaren Betriebskosten sowie einer absoluten Obergrenze von maximal 250 000 Franken jährlich limitiert sind, ist mit 100 Millionen Franken bis 2050 zu rechnen. Dementsprechend ist mit einer Erhöhung der Netztarife auf Netzebene 7 aufgrund dieser Massnahmen von etwa 0,005 bis 0,01 Rappen pro Kilowattstunde zu rechnen. Ein durchschnittlicher Haushalt auf Netzebene 7 mit einem jährlichen Verbrauch von 3250 Kilowattstunden im Jahr 2050 wird also etwa bis zu 30 Rappen pro Jahr für die Sensibilisierungsmassnahmen aufbringen. Ein geringerer Stromverbrauch entlastet jedoch die Umwelt und trägt dazu bei, den Treibhausgasausstoss zu reduzieren. Darüber hinaus werden die Endverbraucher befähigt, ihren Stromverbrauch besser zu kontrollieren, bewusstere Entscheidungen zu treffen und darüber implizit angeregt, aktiver am Strommarkt teilzunehmen. Es ist mit einem sich selbst verstärkenden Effekt zu rechnen, der aufgrund von einem zunehmenden Bedarf der Endverbraucher an Dienstleistungsprodukten wiederum zu einer verstärkten Digitalisierung im Strommarkt und somit zu mehr Innovation und Wettbewerb im Markt führt.
1 Vgl. Consentec 2015. Entwicklungen der Netzkosten in der Schweiz vor dem Hintergrund des derzeitigen Bedarfs, der Energiestrategie 2050 und der Strategie Stromnetze. Studie im Auftrag des Bundesamtes für Energie, abrufbar unter www.netzentwicklung.ch > Berichte und Studien.