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Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 18 Seiten

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Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

c. Kürzungssätze für Frauen beim Vorbezug der Altersrente

Für Altersrenten, deren Vorbezug im Zeitpunkt des Inkrafttretens von Artikel 40c läuft, gilt während der Vorbezugsdauer weiterhin das bisherige Recht. Sobald die versicherte Person das Referenzalter erreicht, wird ihre Altersrente nach Artikel 29bisunter Berücksichtigung der in Artikel 40c vorgesehenen Kürzungssätze neu berechnet.

III

Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

IV

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Gemäss Variante 1 der Ausgleichsmassnahmen:

2Der Artikel 40c tritt ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft und gilt während der Dauer von 9 Jahren.

Gemäss Variante 2 der Ausgleichsmassnahmen:

2Die Artikel 34bisund 40c treten ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft und gelten während der Dauer von 9 Jahren.

3Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.