Rapport sur les résultats
Consultation 2018/60: Modification de l'ordonnance 2 sur l'asile et de l'ordonnance sur l'intégration des étrangers; mise en œuvre de l'Agenda Intégration Suisse et indemnisation des cantons pour les frais se rapportant aux mineurs non accompagnés dans le domaine de l'asile et des réfugiés · 25 pages
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Référence du dossier: COO.2180.101.7.845128
suchenden freiwillig und nicht mit Zwang verbunden seien.
GastroSuisse fordert, dass die Teilnahme an Praxiseinsätzen sowohl für die Branchen als auch für den einzelnen Arbeitgeber freiwillig bleiben soll. Zudem sollen die teilnehmenden Betriebe für ihren Aufwand entschädigt werden. Eine zusätzliche Vergütung, die den Aufwand übersteigt, würde zudem die Betriebe motivieren, mehr Praxiseinsätze anzubieten.
Aus Sicht der VKM sollte die Integrationsförderung mit dem Angebot der Regelstrukturen koordiniert werden. Deshalb sei der zweite Satzteil zu kürzen (Art. 14a Abs. 1). Ferner sei Artikel 14a Absatz 2 zu ergänzen. Zudem beantragt die VKM, die Formulierung betreffend Sprachförderung zu präzisieren. Sie beantragt zudem die folgende Formulierung: «Personen im erweiterten Verfahren erfahren eine Sprachförderung, wenn die Chancen auf eine positive Beurteilung des Asylgesuchs (Status als Flüchtling oder vorläufig aufgenommene Person) gross sind.»
Travail.Suisse estime que l’encouragement précoce de la langue aura des répercussions positives pour les intéressés mais aussi pour leurs interlocuteurs de la société civile.
Die EKM stellt sich auf den Standpunkt, dass Angebote zur Förderung der Lokalsprache im erweiterten Verfahren in allen Kantonen verbindlich über die Integrationspauschale finanziert werden sollten.
La CDI demande que l’« encouragement linguistique » soit remplacé par « encouragement » et que le terme « relatif » plutôt que « en faveur » continue d’être employé (art. 15, al. 3).
Aus Sicht des SAH und AvenirSocial sollen die Beratung und Begleitung durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen (Art. 14a Abs. 3 Bst. c).Y
Der SGB/FSS betont die Notwendigkeit einer frühzeitigen Sprachförderung insbesondere für hörbehinderte und gehörlose Asylsuchende im erweiterten Verfahren. Er beantragt eine entsprechende Formulierungsänderung (Art. 14a Abs. 3 Bst. d).
Das UNHCR regt an, die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nicht auf den Arbeitsmarkt zu beschränken, sondern auch in weiteren Bereichen zu erleichtern.
AsyLex beantragt eine zwingende Bestimmung für die Verwendung der Pauschale zur Sprachförderung von Personen im erweiterten Verfahren.
Rejet
Cantons:
Néant
Partis:
Néant
Associations/milieux intéressés:
TISG
Der TISG ist der Ansicht, dass die Gelder erst einzusetzen sind, wenn die Schulstandsabklärung und ein Assessment stattgefunden haben und der Massnahmenplan steht. Ein zielgerichteter Mitteleinsatz könne nicht garantiert werden, wenn die Entscheidbasis fehle.