Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/9: Ausführungsverordnungen zur Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache; sowie weitere Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich · 19 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

1 Ausgangslage

1.1 Hintergrund

Die Verordnung (EU) 2016/1624 wurde am 14. September 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet und der Schweiz am 22. September 2016 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert. Das Parlament hat in seiner Schlussabstimmung vom 15. Dezember 2017 die Vorlage inkl. der notwendigen Anpassungen im Ausländergesetz (AuG)1 und im Zollgesetz (ZG)2 gutgeheissen.

Das Ziel der Verordnung (EU) 2016/1624 ist die Einführung und Anwendung einer integrierten Aussengrenzverwaltung zur Sicherstellung des ordnungsgemässen Funktionierens des Schengen-Raums. Zudem übernimmt die europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (im Folgenden „Agentur“) mehr Verantwortung bei der Rückführung von sich illegal aufhaltenden Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten (Finanzierung von Sammelflügen, Organisation eigener Rückführungsaktionen).

Neben den Anpassungen auf Gesetzesstufe (im AuG und im ZG), die vom Parlament bereits genehmigt wurden, sind auch Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe für die Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1624 erforderlich. Angepasst werden die Verordnung vom 11. August 1999 über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL)3 sowie die Verordnung vom 26. August 2009 über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums (VZAG)4.

Zusätzlich zur Umsetzung der oben genannten Vorlage wurden folgende Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich den Vernehmlassungsadressaten zur Stellungnahme unterbreitet:

 Totalrevision der Verordnung vom 22. Oktober 2008 über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)5;

 Anpassungen der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)6; sowie

 Anpassung der Verordnung vom 14. November 2012 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV)7.

Der Bundesrat eröffnete am 31. Januar 2018 die Vernehmlassung. Sie dauerte bis zum 30. April 2018.

1BBl 2017 7925, SR 142.20

2BBl 2017 7925, SR 631.0

3 SR 142.281

4 SR 631.062

5 SR 142.204

6 SR 142.201

7 SR 143.5