Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/30: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen · 17 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.664395

Anhang 2 (Umfang des Zugriffs und Berechtigung zur Datenbearbeitung im Informati-

onssystem eRetour)

I. Stammdaten

Die Stammdaten umfassen die Personalien der wegzuweisenden Person. Ein Kapitel ist den biometrischen Daten (Fotografie und Fingerabdrücke) gewidmet. Besitzt die betreffende Person ein Ausweispapier, können die entsprechenden Daten auch bearbeitet werden, ebenso die Daten zu einer Ausschaffung oder Landesverweisung. Das Gleiche gilt für die Daten im Zusammenhang mit Administrativhaft oder Strafvollzug; diese zeigen an, ob eine Person zu inhaftieren ist und bis wann die Haft voraussichtlich dauert. Damit ist bei der Organisation der Rückkehr bekannt, wo sich die betreffende Person befindet und ab welchem Datum die Ausreise vorgesehen werden kann. Die übrigen Stammdaten sind für die Vorbereitung der Ausreise erforderlich.

II. Bearbeitung der Gesuche

Die Behörden, die für die Organisation der Rückkehr zuständig sind, müssen ihr Gesuch um Rückkehrunterstützung im System erfassen. Die meisten Daten aus diesem Kapitel dienen zur Verwaltung der Gesuche (Workflow). Sie geben namentlich Auskunft über die Personen, die die Gesuche erfasst oder bearbeitet haben, zum Bearbeitungsstatus in Echtzeit oder zum Verlauf der Geschäfte bzw. der Aktivitäten. Sie betreffen auch sämtliche Mitteilungen im Rahmen dieses Workflows sowie die Verwaltung der im System vorhandenen Dokumente.

III. Vollzugsunterstützung

Diese Daten betreffen die Informationen zu Gesuchen um Vollzugsunterstützung, die die mit der Rückkehr beauftragten Behörden dem SEM zukommen lassen. Dabei kann es sich um ein Ersuchen um Identifikation der rückkehrpflichtigen Person handeln, oder um die Beschaffung der für die Rückkehr benötigten Reisedokumente oder Anfragen betreffend die Organisation der Ausreise. Im System können auch die für eine zentrale Befragung im SEM benötigten Daten bearbeitet werden (wenn eine Delegation des Heimat- oder Herkunftsstaats in die Schweiz eingeladen wird, um die ausreisepflichtige Person eingehender zu ihrer Herkunft und ihrer Staatsangehörigkeit zu befragen).

IV. Organisation der Ausreise

Dieses Kapitel enthält die Kontaktdaten der für die Ausreise zuständigen Personen beim Kanton oder beim SEM. Es umfasst auch die Daten zu Linien- oder Sonderflügen sowie zu allfälligen Transits. Ferner die Daten im Zusammenhang mit der Flugsicherheit und der Zuführung der betreffenden Person zum Flughafen sowie medizinische Daten und Daten zur Flugtauglichkeit. Die Daten zu den Auszahlungen am Flughafen sowie zu den Begleitpersonen (Kontaktdaten) während des Flugs und den damit zusammenhängenden Kosten runden das Kapitel ab.

V. Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe

Das System eRetour enthält auch die Daten, die im Rahmen der Rückkehrberatung und der Rückkehrhilfe bearbeitet werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Kontaktdaten der für diese Aufgaben zuständigen Personen sowie um Daten zur Prüfung, ob die betreffende Person leistungsberechtigt ist, zur Dossierbearbeitung, zu den verschiedenen Verfahrensschritten und zum Ergebnis (Beratung durchgeführt, Betrag gewährt, Art des Projekts im Rückkehrland usw.).