Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/30: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen · 17 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.664395
Art. 23 Abfrage anderer Datenbanken
Die Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Dokumente (ASF-SLTD) wird zur Interpol-Datenbank Automated Search Facility (ASF-Interpol). Der Buchstabe d von Artikel 23 ist somit zu ändern.
Art. 29 Speicherung der Daten aus dem C-VIS
Die kommunalen Polizeibehörden, die Zugriff auf das C-VIS erhalten (vgl. Erläuterung zu Art. 11 VISV), müssen die Daten aus diesem System in ihren Informationssystemen speichern können. Daher ist Artikel 29 zu ändern.
Anhang 2 (Zugangsberechtigungen beim ORBIS)
Vgl. Art. 10 VISV.
Ausserdem wird in der Zeichenerklärung die dritte Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts durch die sechste Abteilung aufgrund einer neuen Aufgabenverteilung im Ausländer- und Asylbereich ersetzt.
Anhang 3 (Zugangsberechtigungen beim C-VIS)
Vgl. Erläuterung zu Artikel 11 VISV.
4.5 Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS)
Art. 4 Inhalt von ZEMIS
Aufgrund der geplanten Aufhebung des Systems ISR sind die Daten zur Ausstellung von Reisedokumenten und von Bewilligungen zur Wiedereinreise in das ZEMIS zu übernehmen, und der Zugriff auf diese Daten ist zu regeln. Dafür ist ein neuer Anhang 1a vorgesehen (siehe weiter unten).
Absatz 3 muss somit ebenfalls auf Anhang 1a verweisen.
Art. 6a Daten zum Meldeverfahren im Hinblick auf eine kurzfristige Erwerbs-
tätigkeit
Das Meldeverfahren ist eine Internet-Anwendung, die durch das Informatik Service Center (ISC-EJPD) entwickelt wurde und betrieben wird. Sie wird benutzt, um bewilligungsfreie Arbeitsaufenthalte bis drei Monate oder 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz online zu melden. Der Zweck des Meldeverfahrens besteht in der Datenerhebung für die nachgelagerten arbeitsmarktlichen Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen.
Folgende Personen werden damit gemeldet:
Staatsangehörige der EU-27/EFTA, die in der Schweiz eine auf drei Monate befristete Stelle antreten;
entsandte Arbeitnehmende eines Unternehmens mit Sitz in der EU-27/EFTA, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit;
selbstständige Dienstleistungserbringende (Staatsangehörige der EU-27/EFTA) mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU-27/EFTA.
Die Daten aus dem Meldeverfahren werden zweimal täglich durch eine Batchverarbeitung ins ZEMIS importiert. Die Meldungen werden nach Einsatzort der auszuführenden Arbeiten an die zuständige kantonale Behörde verteilt. Diese führt den Entscheid zur Meldung direkt