Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/30: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Verfahrensregelungen und Informationssystemen · 17 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.664395

– Der Zugriff auf die Daten des zentralen Visa-Informationssystems (C-VIS) und des nationalen Visumsystems (ORBIS) wird auf neue Behörden erweitert für bestimmte Aufgaben, mit denen sie betraut sind (Art. 109a und 109c AIG). In der VISV sind die Online-Abfrage des C-VIS, die Abfrage anderer Datenbanken und die Speicherung von Daten aus dem C-VIS geregelt.

– Das neue Informationssystem des SEM für die Durchführung der Rückkehr (eRetour) enthält die für die Aufgaben im Bereich der Weg- und Ausweisung sowie der Rückkehrhilfe erforderlichen Daten (Art. 109f–109j AIG). In der VVWAL sind die Berechtigungen und der Umfang des Zugriffs sowie die für die Datensicherheit erforderlichen Massnahmen und die Aufbewahrungsdauer der Daten geregelt.

– Das SEM kann innerhalb und ausserhalb der Gebäude, die es im Rahmen des Asylverfahrens verwaltet, ein Videoüberwachungssystem einsetzen (Art. 102ebisAsylG). In der AsylV 1 sind die Grenzen für den Einsatz der Videoüberwachung, die Speicherung und die Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen sowie die Information der betroffenen Personen geregelt.

– Einführung von besonders schützenswerten digitalisierten Daten im ZEMIS (Art. 4 und 7a BGIAA). In der ZEMIS-Verordnung sind der Umfang des Zugriffs und die Berechtigung zur Bearbeitung dieser Daten geregelt.

– Mit der Aufhebung des Informationssystems für Reisedokumente (ISR) werden die Daten zu den Reisedokumenten im ZEMIS gespeichert, sofern sie dort nicht bereits vorhanden sind (Art. 111 AIG und Art. 3, 4, 7a und 9 BGIAA). In der RDV werden die Verweise auf das System ISR aufgehoben. In der ZEMIS-Verordnung werden der Zugriff und die Bearbeitung der bisher im System ISR enthaltenen Daten geregelt, damit die Behörden oder Dritte, die Daten erfassen, abfragen oder bearbeiten konnten, dies auch weiterhin tun können.

3 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf Bund und Kantone

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Von den Verordnungsänderungen haben nur die Anpassungen der VVWAL finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des neuen Informationssystems eRetour bringt Gesamtkosten von 6,5 Millionen Franken mit sich, wovon 1,3 Millionen Franken bis Ende 2018 verwendet wurden. Die restlichen Mittel sind im Voranschlag 2019 mit einem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2020–2022 des SEM eingestellt.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone

Von den Verordnungsänderungen haben nur die Anpassungen der VISV finanzielle Auswirkungen: Die Gemeinden tragen die Kosten für die Datenanbindung ihrer Polizeibehörden an die Systeme C-VIS und ORBIS.

Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen auf die Kantone.