Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/34: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) · 23 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens «Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung»

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.280625 / 215.01/2019/00002

Abs. 1

GE fragt sich, ob der zur Offenlegung verpflichtete Personenkreis wirklich identifiziert werden könne, und schlägt vor, ein neues Unterstellungskriterium einzuführen oder immerhin den Begriff «eine Kampagne führen» zu präzisieren62. Gemäss VD stellen sich Auslegungsfragen namentlich in Bezug auf die mittelbaren Vorteile. Die FDP erachtet die Abgrenzung zwischen offenlegungspflichtigen und nicht offenlegungspflichtigen Kampagnen als problematisch, da bei vielen politisch tätigen Organisationen der Übergang vom Tagesgeschäft zur spezifischen Kampagnenarbeit im Hinblick auf eine Abstimmung fliessend sei.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende63 unterstützen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit bezüglich Schwellenwert.

Obwohl die SVP den Vorentwurf grundsätzlich ablehnt, begrüsst sie, dass der indirekte Gegenvorschlag die Schwellenwerte im Vergleich zur Volksinitiative anhebe, wodurch das System für kleinere Kampagnen und Komitees weniger bürokratisch und besser mit der direkten Demokratie der Schweiz vereinbar sei.

Andere Vernehmlassungsteilnehmende64 hingegen sind der Auffassung, dass der Schwellenwert von 250 000 Franken zu hoch sei.

Nach Auffassung von GE erreichen die Ausgaben von Kandidatinnen und Kandidaten kaum je den festgelegten Schwellenwert. Diese Ansicht teilt auch Public Eye und führt aus, dass der Schwellenwert unrealistisch sei und dass der Vorentwurf damit bezüglich Transparenz zu einer Scheinlösung verkomme. Laut EVP sollte der Schwellenwert auf 100 000 Franken festgelegt werden, da dieser Betrag bereits eine beträchtliche Summe für eine Kampagne bedeute.

Im Übrigen wird auf die unter Ziffer 3.5.1 zu Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe b dargelegten Argumente verwiesen.

Laut lobbywatch.ch sind für Abstimmungen und Wahlen zwei verschiedene Schwellenwerte festzulegen (100 000 Franken beziehungsweise 25 000 Franken). Insbesondere bei Abstimmungen sei es wichtig, Transparenz darüber herzustellen, welche Akteurinnen und Akteure mit erheblichen Finanzmitteln versuchten, auf die Stimmbevölkerung einzuwirken. Zudem erachtet lobbywatch.ch das Umgehungsrisiko bei einem Schwellenwert von 250 000 Franken als grösser. Eine Teilnehmerin65 schlägt einen Schwellenwert in der Höhe von 10 000 Franken pro Gruppierung oder Kampagne vor.

Einer Vernehmlassungsteilnehmerin66 zufolge ist der Schwellenwert von 250 000 Franken zu tief, weil er de facto eine Offenlegungspflicht für jede politische Tätigkeit auferlege. Eine andere Teilnehmerin67 gibt zu bedenken, dass die Schaffung eines einheitlichen Schwellenwerts für die ganze Schweiz eine grobe Verfälschung der Transparenzvorschriften darstelle, zumal dieser Wert bei Wahlkampagnen in kleinen Kantonen gar nie erreicht werde. Nach Auffassung eines weiteren Vernehmlassungsteilnehmers68 schliesslich stellt der vorgeschlagene Schwellenwert eine klare Bevorteilung von Abstimmungskomitees gegenüber Parteien dar.

62 GastroSuisse äussert sich im selben Sinn.

63 AG, NW, VS, SVP.

64 BL, GE, EVP, Grüne, SP, lobbywatch.ch, PPS, Public Eye, SSV, TI Schweiz, TTI.

65 PPS.

66 FER.

67 HBB.

68 Fröhlich-Oprita.