Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/34: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) · 23 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens «Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung»

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.280625 / 215.01/2019/00002

AG hält den Vorentwurf für ausgewogen und praktikabel. Es sei nicht mit einer bedeutenden Zahl von Meldungen zu rechnen. Nach Auffassung von SO enthält der Vorentwurf die wesentlichen Aspekte der Offenlegungsthematik und gibt den Regelungsumfang sowie die Rechtsfolgen verständlich wieder. TG zufolge ist zwar mit einem erheblichen administrativen Aufwand für die Parteien und die Kontrollstelle zu rechnen. Dieser sei jedoch gerechtfertigt, sofern er in vernünftigen Grenzen gehalten werde und ihm ein entsprechender Nutzen gegenüberstehe. VS hält es für wichtig, einen Ausgleich zwischen der angestrebten Transparenz und den auferlegten Einschränkungen zu finden. Die Organisation TI Schweiz befürwortet den Vorentwurf namentlich dort, wo er mit der Transparenz-Initiative übereinstimmt.

3.3.2 Ablehnende Bemerkungen

Mehrere Befürworter28 des Vorentwurfs erachten das vorgesehene System als unzureichend, um die Transparenz bei der Politikfinanzierung zu verbessern. Auf deren Argumente wird unter Ziffer 3.5 eingegangen.

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende29 weisen darauf hin, dass der bürokratische und finanzielle Aufwand beim Vollzug der Regelung zur Politikfinanzierung zu gross sei. Einige geben zu bedenken, dass die Umsetzung komplex würde.30

AR erachtet die Umsetzung der Bestimmungen als zu aufwändig und spricht sich für eine deutlich weniger ambitionierte Vorlage aus, die es erlaube, erste Erfahrungen mit einem System der Offenlegung zu sammeln und dieses gegebenenfalls später auszubauen. SH spricht sich grundsätzlich gegen die Offenlegungspflicht bei Wahl- und Abstimmungskampagnen aus und macht geltend, dass der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zur gewonnen Transparenz stehe. TI gibt zu bedenken, dass die Regelung komplex sei, wobei die Komplexität allein nicht zur Ablehnung führen sollte, sofern die Bestimmungen praktikabel seien. Gemäss UR ist der Vorentwurf lückenhaft. Ausserdem drohe der Aufbau einer grossen Bürokratie, ohne damit tatsächlich eine Wirksamkeit zu erzielen. Die SVP stellt sich auf den Standpunkt, dass lediglich eine Scheintransparenz herbeigeführt würde. Einem anderen Vernehmlassungsteilnehmenden31 zufolge wäre es sehr schwierig oder gar unmöglich, die Exaktheit oder Vollständigkeit der von den Parteien oder Kampagnenkomitees gemachten Angaben zu überprüfen. Demzufolge würden sie nie ganz der Wirklichkeit entsprechen.

Verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden32 zufolge widerspricht der Vorentwurf dem politischen System der Schweiz (namentlich der direkten Demokratie und dem Milizsystem) sowie dem Föderalismus.

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende33 erwähnen die Gefahr einer Umgehung der Vorschriften. In diesem Sinne könnte nur eine unvollständige Transparenz erreicht werden (BE und SG). Unter Verweis auf die Situation im Ausland äussern LU, die FDP und die SVP die Befürchtung, dass Offenlegungspflichten nicht zu mehr Transparenz, sondern zu neuen Umgehungskonstrukten führen würden. Dadurch würde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die politischen Institutionen geschwächt.

Einige Kantone34 betonen die Notwendigkeit, die kantonalen Zuständigkeiten zu klären beziehungsweise beizubehalten. Zwei Kantone35 befürchten, dass die Umsetzung des Vorentwurfs

28 Grüne, SP, PPS, Public Eye, TI Schweiz, TTI.

29 AI, AR, BE, SG, SH, UR, FDP, SVP, CP, Fröhlich-Oprita.

30 AI, LU, NE, SH, CVP, FDP.

31 CP.

32 AR, GL, ZG, CVP, FDP, SVP.

33 BE, LU, SG, UR, CVP, FDP, SVP, Fröhlich-Oprita.

34 FR, GE, NE, VS.

35 FR, GE.