Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/34: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) · 23 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens «Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung»
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.280625 / 215.01/2019/00002
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf betreffend die parlamentarische Initiative «19.400 Pa.Iv. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» wurde vom 7. Mai 2019 bis 28. August 2019 durchgeführt. Zur Vernehmlassung eingeladen waren die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise.
Insgesamt sind 46 Stellungnahmen eingetroffen. Sämtliche Kantone, 8 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien und 12 weitere Vernehmlassungsteilnehmende haben geantwortet.
2 Kantone1 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Eine Liste der Kantone, der Parteien, der Organisationen sowie der Personen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, ist im Anhang aufgeführt.
2 Ausgangslage
2.1 Einleitung
Die eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» wurde am 10. Oktober 2017 in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs mit 109 826 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Volksinitiative will den Bund verpflichten, Vorschriften zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen auf Bundesebene zu erlassen. Sie verlangt dazu eine Ergänzung der Bundesverfassung2. In seiner Botschaft vom 29. August 20183 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten mit der Empfehlung, die Volksinitiative abzulehnen.
An ihrer Sitzung vom 21. Januar 2019 beschloss die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Ebenfalls beschloss die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, im Rahmen dieser Kommissionsinitiative die Aufnahme eines Verbots zur Annahme von Spenden aus dem Ausland zu prüfen, um das Anliegen der parlamentarischen Initiative von Ständerat Jean-René Fournier aufzunehmen (18.423 Pa.Iv. Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!). Die SPK-S anerkennt den Regulierungsbedarf, ist aber der Ansicht, dass detaillierte Bestimmungen zur Transparenz der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen nicht in die Verfassung gehören.
Am 22. Februar 2019 stimmte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) der Kommissionsinitiative mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Hingegen beschloss die SPK-N mit 14 zu 10 Stimmen, der parlamentarischen Initiative zum Verbot der Annahme von Spenden aus dem Ausland keine Folge zu geben.
Am 29. April 2019 hat die SPK-S den Vorentwurf, der auch ein Verbot der Annahme von Zuwendungen aus dem Ausland vorsieht, mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
1 SZ, ZH.
2 SR 101
3 BBl 2018 5623