Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/34: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) · 23 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens «Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung»

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.280625 / 215.01/2019/00002

Abs. 2 Bst. a

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende42 unterstützen es, dass lediglich die Einnahmen offengelegt werden sollen.

VS stimmt dieser aus seiner Sicht massvollen Lösung zu, die ohne teuren und übermässigen administrativen Aufwand umgesetzt werden könne. Zudem betont VS, dass die Praktikabilität des Systems wichtig sei. Obwohl die SVP den Vorentwurf grundsätzlich ablehnt, begrüsst sie, dass der indirekte Gegenvorschlag lediglich die Offenlegung der Einnahmen vorsehe. Dadurch werde verhindert, dass die Transparenzvorschriften von den politischen Akteurinnen und Akteuren missbraucht würden, um die finanzielle Aufstellung und die Kampagnenstrategie ihrer Gegner auszuspionieren. Gemäss lobbywatch.ch ist es wichtig, Informationen zur Herkunft der Finanzierung zu haben, was dank der Pflicht zur Offenlegung der Einnahmen möglich sei.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende43 unterstützen den Vorschlag der Kommissionsminderheit, indem sie geltend machen, dass die Parteien nicht nur zur Offenlegung ihrer Einnahmen, sondern auch ihrer Ausgaben und ihrer Vermögenslage verpflichtet werden sollten.

GE weist namentlich darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den relevanten Informationen betreffend Finanzierung haben sollten. Die Höhe der Einnahmen genüge vermutlich nicht, zumal der Vorentwurf keine inhaltliche Kontrolle der Angaben vorsehe. GE schlägt vor, dass die Parteien einen einheitlichen und vereinfachten Kontenrahmen verwenden. Einige Vernehmlassungsteilnehmende44 sind der Meinung, dass die Stimmberechtigten über möglichst aussagekräftige Finanzdaten verfügen sollten, um die einzelnen Zuwendungen mit den Ausgaben vergleichen und sich so ein Bild von allfälligen Abhängigkeiten machen zu können. Gemäss SP wären diese Angaben für die politischen Akteurinnen und Akteure sogar leichter zu erstellen und würden die entsprechenden Kontrollen vereinfachen. TI Schweiz äussert sich im selben Sinn.

Der sgv macht geltend, dass die Offenlegung, sollte sie eine Aussagekraft erhalten, einen gewissen Detaillierungsgrad haben und beispielsweise auch die Beitragssubstrate der kantonalen Parteien umfassen müsste. Den Vorschlag der Kommissionsminderheit lehnt der sgv jedoch ab, weil die entsprechende Regelung faktisch einer Pflicht zur Offenlegung der ganzen Buchhaltung gleichkomme. Dies sei abzulehnen, da es sich bei den Parteien um privatrechtlich organisierte Vereine handle.

Einer anderen Vernehmlassungsteilnehmerin45 zufolge sollten zumindest die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien jährlich auch Bilanz und Erfolgsrechnung offenlegen. Nach Ansicht einer weiteren Teilnehmerin46 bildet das vorgeschlagene System die politische Realität nur unvollständig ab, da es gewisse Leistungen der Arbeitgeber nicht berücksichtige, zum Beispiel die Zeit, die den Angestellten zur Verfügung gestellt werde, um ein politisches Amt auszuüben.

BS beantragt, es sei nicht zwischen Einnahmen und Zuwendungen zu unterscheiden.

Abs. 2 Bst. b

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende47, von denen einige den indirekten Gegenvorschlag grundsätzlich ablehnen,48 sind der Auffassung, dass der von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Schwellenwert angemessen sei.

42 AG, VS, SVP, FER, lobbywatch.ch, SSV.

43 GE, EVP, SP, Public Eye, TI Schweiz, TTI.

44 SP, Public Eye, TTI.

45 PPS.

46 HBB.

47 AG, NW, OW, SO, UR, VS, SVP, FER.

48 UR, SVP.