Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/34: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) · 23 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens «Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung»
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.280625 / 215.01/2019/00002
2.2 Wesentlicher Inhalt des Vorentwurfs
Die SPK-S will mit ihrer Vorlage im Bundesgesetz über die politischen Rechte4 Transparenzvorschriften für Parteien, Wahl- und Abstimmungskomitees verankern.
Konkret sollen die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25 000 Franken pro Person und Jahr offenlegen müssen. Des Weiteren bestehen Offenlegungspflichten für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, sofern sie für eine Wahl- oder Abstimmungskampagne oder für das Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden auf nationaler Ebene mehr als 250 000 Franken aufwenden. Eine Minderheit der Kommission erachtet die vorgesehenen Schwellenwerte als zu hoch. Sie schlägt als Schwellenwerte 100 000 Franken anstatt 250 000 Franken und 10 000 anstatt 25 000 Franken vor, wie dies auch in der Volksinitiative vorgesehen ist.
Da der Bund nicht für die Regelung der Wahlen in den Ständerat zuständig ist, hat die SPK-S hierfür besondere Regelungen vorgesehen. So sollen die Offenlegungspflichten betreffend die Finanzierung der Wahlkampagnen für Mitglieder des Ständerates erst nach deren Wahl gelten.
Die SPK-S hat sich zudem für ein Verbot der Annahme von anonymen Zuwendungen und von Zuwendungen aus dem Ausland ausgesprochen. Eine Kommissionsminderheit lehnt ein Verbot der Annahme von Zuwendungen aus dem Ausland ab.
Alle von den politischen Akteurinnen und Akteuren eingereichten Angaben und Dokumente werden von einer unabhängigen Stelle kontrolliert und veröffentlicht.
Bei einem Verstoss gegen die Transparenz-Vorschriften droht eine Busse. Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass bei Fahrlässigkeit keine Bussen vorgesehen werden sollten.
Auch spricht sich eine Minderheit der Kommission gegen das Eintreten auf die Vorlage aus.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1 Übersicht
Von den 46 Vernehmlassungsteilnehmenden sind 26 für den Vorentwurf, 18 dagegen. 2 Teilnehmende haben keine Stellung bezogen. Von den Befürwortern äussern 18 Teilnehmende Vorbehalte, zum Beispiel in Bezug auf die vorgesehenen Schwellenwerte5, die Regelung zu den Wahlen in den Ständerat6 und das Kontrollsystem7.
14 Kantone8 befürworten den Vorentwurf, während sich 10 Kantone9 dagegen aussprechen. 2 Kantone10 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. 9 Kantone11, die den Vorentwurf befürworten, äussern Vorbehalte.
4 BPR, SR 161.1
5 Siehe Ziff. 3.5.1, 3.5.2, 3.5.3.
6 Siehe Ziff. 3.5.2.
7 Siehe Ziff. 3.5.4.
8 AG, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NE, NW, OW, SO, TG, VD, VS.
9 AI, AR, BE, GL, LU, SG, SH, TI, UR, ZG.
10 SZ, ZH.
11 BL, BS, FR, GE, GR, NE, TG, VD, VS.