Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/52: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) · 22 Seiten
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Es ist noch darauf hinzuweisen, dass eine in der Tarifstruktur TARMED abgebildete Leistung alleine noch keine Leistungspflicht der OKP begründet. Massgebend sind die einschlägigen Bestimmungen in Gesetz und Verordnung. Entsprechend sind nach der generellen Interpretation (Gl-36) des Tarifs Bestimmungen zur Leistungspflicht und zur Kostenübernahme von Leistungen der sozialen Krankenversicherung, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, gestützt auf das KVG, sowie die KVV und die KLV einzuhalten. Ein Wechsel zum Anordnungsmodell mit Aufnahme der Leistungspflicht für psychologische Psychotherapie in die KLV schliessen eine Weiterführung der Vergütung der delegierten psychologischen Psychotherapie zumindest implizit aus.
Der Tarif für die Leistungen der psychologischen Psychotherapie ist im Sinne der Tarifautonomie von den Tarifpartnern, d.h. zwischen Psychologen und Psychologinnen, Spitälern und Versicherer, (neu) in einem entsprechenden Tarifvertrag zu vereinbaren.
3 Auswirkungen
3.1 Allgemeines
Psychische Krankheiten verursachen in der Schweiz hohe volkswirtschaftliche Kosten von etwa 3.2% des BIP durch Arbeitsausfälle, Sozialausgaben für aus dem Arbeitsprozess Ausgeschiedene, Kosten für die Behandlung und direkte nicht-medizinische Kosten.13
Die direkten Kosten zur Behandlung psychischer Krankheiten werden in der Schweiz auf zwischen CHF 4 und 8 Mrd. geschätzt (Kostenanteil an den gesamten direkten Gesundheitskosten von ca. 10%) und sind damit die drittgrösste Kostengruppe hinter den Herz-Kreislauf- und muskulo-skelettalen Erkrankungen.14 Über die Hälfte der Kosten fallen in der stationären Versorgung in psychiatrischen Kliniken und anderen Institutionen der stationären Langzeitpflege an.
Gemäss Daten aus dem Tarifpool der SASIS AG stieg der Anteil der Kosten der delegierten psychologischen Psychotherapie in der Arztpraxis an den gesamten ambulanten Kosten der Psychiatrie (ohne Psychiatriepflege) von 18.5% im 2012 auf 23.5% im 2017. Dies entspricht absoluten Kosten im Jahre 2012 im Bereich von CHF 160 bis 185 Mio. und im 2017 von rund CHF 290 Mio.
Der Anteil von delegierten psychologischen psychotherapeutischen Leistungen in Spitälern (und anderen Institutionen) an den gesamten ambulanten Kosten der Psychiatrie (ohne Psychiatriepflege) stieg von 8.4% im 2012 auf 9.1% im 2017. Dies entspricht absoluten Kosten im 2012 im Bereich von rund CHF 70 Mio. und im 2017 von rund CHF 110 Mio.
Der Anteil der durch Fachärzten und Fachärztinnen der Kinder- und Jugendpsychiatrie erbrachten Leistungen liegt bei 7.5%.
Die bessere Verankerung und Zugänglichkeit von Psychotherapie in der Grundversorgung soll dazu beitragen, die Versorgung zu optimieren und damit auch Kosten aufgrund von Nichtbehandlung zu senken. Eine Studie aus den Niederlanden schätzte die Kosten und Nutzen der Behandlung psychischer Krankheiten und fand einen Return on Investment (ROI) von 2.59 EUR pro investiertem Euro. Unter Einbezug des gesellschaftlichen Nutzens wie verbesserte Produktivität und reduzierte Krankentage wurde ein ROI von 4.24 Euro pro Euro kalkuliert (Lokkerbol, Verhaak et al. 2011).
In einer neuern Studie aus Kanada15 wurden mit Hilfe einer Simulation auf Basis kanadischer epidemiologischer und Versorgungsdaten Kosten und Nutzen psychologischer Leistungen, die bei einem Patienten mit einer akuten depressiven Episode anfallen geschätzt. Die Ergebnisse zeigten, dass ein Dollar, der zur Versorgung der Depression über psychologische Dienstleistungen investiert wird, der Gesellschaft durchschnittlich zwei Dollar ($1.78-3.15) spart. Im Detail würde der Einschluss psychologischer
13 OECD. Psychische Gesundheit und Beschäftigung: Schweiz, Forschungsbericht Nr.12/13, 2014, Bundesamt für Sozialversicherung BSV
14 S. Wieser, Y. Tomonaga, M. Riguzzi, B. Fischer, H. Telser, M. Pletscher, K. Eicher, M. Trost und M. Schwenkglenks, „Die Kosten der nichtübertragbaren Krankheiten in der Schweiz,“ Bundesamt für Gesundheit BAG, Bern, 2014.
15 H.-M. Vasiliadis, et al. (2017). Psychiatric Services 68:9,