Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/61: Änderung des DNA-Profil-Gesetzes · 22 Seiten
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4.3 Militärstrafprozess vom 23. März 1979
4.3.1 Art. 73w (Erweiterter Suchlauf mit Verwandtschaftsbezug)
ZH macht folgenden Formulierungsvorschlag: Zur Aufklärung eines Verbrechens kann für das tatrelevante biologische Material (Spuren) eine Phänotypisierung nach Artikel 2 Absatz 2 DNA-Profil-Gesetz angeordnet werden.
CURML regt an, in diesen Artikel auch die Identifizierung unbekannter Leichname aufzunehmen (Formulierungsvorschlag).
biorespect hält den erweiterten Verwandtensuchlauf als Ermittlungsinstrument als ungeeignet. Bei einer generellen gesetzlichen Regelung sei es zumindest geboten eine Einschränkung auf «schwere Straftaten gegen Leib und Leben» vorzunehmen.
4.3.2 Art. 73x (2. Phänotypisierung)
ZH, GUMEK, IRM Bern, SGRM, SSK, SVSP, VSKC beantragen, auch in diesem Artikel klar zwischen DNA-Profilen aus tatrelevantem biologischem Spurenmaterial und solchen aus der erkennungsdienstlichen Erfassung von Personen zu unterscheiden. Es zeige sich immer wieder, dass diese Unterscheidung nicht gesehen oder verstanden werde (Formulierungsvorschläge: «für das tatrelevante biologische Material («Spuren»).
CURML regt an, in diesen Artikel auch die Identifizierung unbekannter Leichname aufzunehmen (Formulierungsvorschlag).
biorespect erachtet die Phänotypisierung als Ermittlungsinstrument als ungeeignet. Bei einer generellen gesetzlichen Regelung sei es zumindest geboten eine Einschränkung auf «schwere Straftaten gegen Leib und Leben» vorzunehmen.
4.4 Weitere Bemerkungen zu Vorentwurf und DNA-Analyse
Klare Unterscheidung zwischen DNA-Profilen aus der erkennungsdienstlichen Erfassung und DNA-Profilen aus tatrelevantem biologischen Material
(SH, ZH, GUMEK, IRM Bern, SGRM, SSK, SVSP, VSKC)
Im Vorentwurf werde nicht klar unterschieden zwischen DNA-Profilen aus der erkennungsdienstlichen Erfassung (gestützt auf eine Verfügung der Staatsanwaltschaft) und DNA-Profilen aus tatrelevantem biologischem Material (gestützt auf die Grundaufgabe der Kriminalpolizei, alle tatrelevanten Spuren zu sichern). Diese Unterlassung führe zu Unklarheiten. Die Strukturierung im Gesetz müsse dahingehend verbessert werden, dass immer klar ist, ob sich die entsprechende Regelung auf DNA-Profile aus gesichertem Spurenmaterial oder auf DNA-Profile aus einem WSA resp. aus einer Zwangsmassnahme handelt.
Finanzielle Auswirkungen auf Kantone (GE, IRM Bern, Uni FR)
Mit der Einführung der Phänotypisierung würden sowohl Anschaffungskosten für die Geräte als auch erhebliche laufende Kosten verbunden sein. In den Labors müsse das notwendige Knowhow vorhanden sein, was zusätzliche personelle Ressourcen erfordere. Ausserdem sei zu erwarten, dass die Methodik, aufgrund der seltenen prognostizierten Anwendung, von den Analyselabors zumindest in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes sicherlich nicht kostendeckend für die Ermittlungsbehörden bereitgestellt wer den könne. Zudem würde die stark verlängerte Aufbewahrungsfrist für Personenproben weitere Kosten verursachen, einerseits wegen zusätzlicher Administration, andererseits wegen des Bedarfs nach zusätzlicher Lagerkapazität. Es sei somit erforderlich, dass die Kantone bereit sind, die Mehrkosten der Analyselabors mitzutragen.