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Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 17 Seiten
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Art. 22 Drahtlose Breitbandanschlüsse
Bei drahtlosen Breitbandanschlüssen beträgt die Gebühr für die Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenzspektrums jährlich 80 Franken pro Sender einer Zentralstation, mindestens aber 2000 Franken.
Art. 23 Satellitenfunk
Beim Satellitenfunk beträgt die Gebühr für die Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenzspektrums und der Orbitalpositionen von Satelliten jährlich 36 Franken pro zugeteilte Bandbreite von 100 kHz, aber mindestens 300 Franken und höchstens 50 000 Franken.
Art. 24 Mobiler Landfunk auf Frequenzen der Klasse A
1Als harmonisiert gelten Frequenzen, die auf internationaler Ebene unter genau festgelegten Bedingungen einem einheitlichen Verwendungszweck zugewiesen sind.
2Beim mobilen Landfunk auf Frequenzen der Frequenzklasse A nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung vom … über Funkfrequenzen (VFuF)8 beträgt die Gebühr für die Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenzspektrums pro zugeteilte Bandbreite von 12,5 kHz jährlich:
a. für eine landesweite Frequenznutzung mit ortsfesten Funkanlagen:
1. auf harmonisierten Frequenzen: 50 Franken,
2. auf nicht harmonisierten Frequenzen: 1680 Franken;
b. für eine regionale Frequenznutzung mit ortsfesten Funkanlagen pro Region:
1. auf harmonisierten Frequenzen: 10 Franken,
2. auf nicht harmonisierten Frequenzen: 336 Franken;
c. für eine Frequenznutzung im Direct Mode auf harmonisierten Frequenzen: 10 Franken;
d. für eine Frequenznutzung ohne ortsfeste Funkanlagen auf nicht harmonisier- ten Frequenzen: 84 Franken.
3Werden von 12,5 kHz abweichende Bandbreiten zugeteilt, so wird die Gesamt- summe durch 12,5 kHz geteilt, auf die nächste ganze Zahl aufgerundet und mit den Ansätzen nach Absatz 2 multipliziert.
4Nutzen mehrere Konzessionärinnen ohne Kundenbeziehung im Fernmeldebereich eine ortsfeste Funkanlage gemeinsam, so ist die Gebühr für die gemeinsam genutz- ten Duplex-Frequenzen nur einfach zu entrichten. Gebührenschuldnerin ist die Hauptbetreiberin der Anlage.