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Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 16 Seiten

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e. ein Konzept zur Steuerung der Materialströme, insbesondere die Verteilung der gesammelten Geräte sowie deren Bestandteile auf die Entsorgungsunternehmen, mit Ausnahme der privaten Sammelstellen;

f. ein Konzept für die umweltverträgliche, wirtschaftliche und nach dem Stand der Technik zu erfolgende Entsorgungslogistik nach Artikel 30.

2 Es berät das BAFU, kann weitere Vorschläge im Zusammenhang mit der Entsorgung von Geräten und Bestandteilen vorbringen und fördert den Dialog zwischen den Interessengruppen.

Art. 25 Sitzungen des Fachgremiums

1 Das Fachgremium tagt zweimal im Jahr. Bei Bedarf oder auf Antrag des BAFU werden weitere Sitzungen durchgeführt.

2 Die Sitzungen werden durch die private Organisation einberufen und begleitet. Die Vertreterin oder der Vertreter der privaten Organisation stellt die Einhaltung der Geschäftsordnung des Fachgremiums sicher und erstellt jährlich einen Bericht an das BAFU.

3 Das Fachgremium kann zu spezifischen Sachfragen weitere Expertinnen und Experten zu den Sitzungen einladen.

4 Eine Vertreterin oder ein Vertreter des BAFU kann an den Sitzungen als Beobachterin oder Beobachter teilnehmen.

Art. 26 Empfehlungen des Fachgremiums

1 Empfehlungen des Fachgremiums gelten mit Zustimmung von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder als beschlossen. Die Vertreterinnen oder Vertreter des BAFU und der privaten Organisation haben kein Stimmrecht. Minderheitenmeinungen werden transparent dargelegt.

2 Das BAFU prüft die Empfehlung des Fachgremiums nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstaben a-f und allfällige Minderheitenmeinungen.

3 Es gibt hinsichtlich der Höhe der Gebühr nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b zuhanden des UVEK eine eigene Stellungnahme ab; dabei berücksichtigt es die Empfehlung und allfällige Minderheitenmeinungen des Fachgremiums.

4 Die private Organisation setzt auf Anweisung des BAFU die vom BAFU gutgeheissenen Empfehlungen nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstaben c-f um.

5 Wird von den Mitgliedern des Fachgremiums keine Empfehlung nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstaben a-f abgegeben oder besteht ein Grund zur Abweichung von einer Empfehlung des Fachgremiums, so kann das BAFU die private Organisation anweisen, Dritte mit der Ausarbeitung einer externen Empfehlung zu beauftragen.