Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4
Artikel 42
Die Anpassungen im Hinblick auf die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten und die freiwillige Teilnahme am EHS werden unterstützt von Holzenergie Schweiz, der IG Holzenergie Nordwestschweiz und zwei Unternehmen.
Artikel 43
Es hat sich niemand explizit zu Artikel 43 geäussert.
Artikel 45
Infrawatt und der Verband Fernwärme Schweiz begrüssen die jährliche Reduktion der Emissionsrechte um 2,2 Prozent, weil sie sich davon unter anderem einen Anreiz für neue Wärmeverbund-Projekte erhoffen. Cemsuisse bezeichnet den Absenkpfad als «sehr herausfordernd», kann ihn aber wegen der Äquivalenz zur EU nachvollziehen.
Artikel 46
Die Anpassung der Benchmarks bezeichnet Cemsuisse als «herausfordernd», aber als nachvollziehbar (wegen der EU-Äquivalenz).
Artikel 46a
Es hat sich niemand explizit zu Artikel 46a geäussert.
Artikel 46b
Die KVU und die Kantone Zürich, Graubünden, Glarus und Basel-Landschaft begrüssen, dass neu die Menge der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte an die Anlagenbetreiber jährlich aufgrund der Aktivitätsrate angepasst werden kann. Allerdings fordern sie eine spätere Überprüfung der Folgen der Neuregelung der jährlichen Anpassung der Zuteilung, weil diese noch unklar seien.
Artikel 46c
Es hat sich niemand explizit zu Artikel 46c geäussert.
Artikel 46e
Es hat sich niemand explizit zu Artikel 46e geäussert.
Artikel 46f
Es hat sich niemand explizit zu Artikel 46f geäussert.
Artikel 48
Es hat sich niemand explizit zu Artikel 48 geäussert.
Artikel 50
Es hat sich niemand explizit zu Artikel 50 geäussert.
Artikel 51
Es hat sich niemand explizit zu Artikel 51 geäussert.
Artikel 52
Cemsuisse begrüsst die Anpassungen zur Berichterstattung und zum Monitoring, darunter die Möglichkeit, vom BAFU genehmigte Vorlagen zu verwenden.
8/26 BAFU-D-CB3D3401/473