Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4

Hingegen wird für eine Erhöhung auf 15 Prozent (oder mehr) ins Feld geführt, dass im Verkehrsbereich eine Ziellücke bei den Emissionsreduktionen bestehe, dass ein grösserer Beitrag an das Reduktionsziel für 2021 notwendig sei, dass das totalrevidierte CO2-Gesetz ebenfalls mindestens 15 Prozent vorsehe, dass mit 15 Prozent der maximale Aufschlag pro Liter Treibstoff gemäss geltendem Gesetz nicht ausgeschöpft würde und dass damit die Inbetriebnahme von weiteren Projekten schon im Jahr 2021 ermöglicht würde.

Artikel 90

Mehrere Teilnehmer wehren sich gegen die Aufhebung der Möglichkeit, die Kompensationspflicht mit selbst durchgeführten Projekten zu erfüllen oder schlagen Optionen vor, wie diese auf andere Art angerechnet werden könnten (mehrere Unternehmen, KliK, Avenergy, AGVS, Strasseschweiz, Holzenergie Schweiz, Carbura, IG Holzenergie Nordwestschweiz, KVU, Biofuels Schweiz, FDP, GRÜNE,

Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Economiesuisse, Gemeinde Lignières, Verband Fernwärme Schweiz, Infrawatt, TCS, Verband der Schweizerischen Gasindustrie, Kantone ZH, BS, GR, BL, VD, GL).

Es wird einerseits bestritten, dass die Zusätzlichkeit allgemein nicht mehr gegeben sei (KliK, Avenergy, AGVS, Strasseschweiz, mehrere Unternehmen, Holzenergie Schweiz, IG Holzenergie Nordwestschweiz, KVU, FDP, Schweizerischer Städteverband, Economiesuisse, Gemeinde Lignières, Verband Fernwärme Schweiz, Infrawatt, Verband der Schweizerischen Gasindustrie, Schweizerischer Gewerbeverband, Kantone ZH, BS, GR, BL und GL), andererseits wird angemerkt, dass viele selbst durchgeführte Projekte finanzielle Einbussen hätten oder sogar eingestellt werden müssten (KliK, Avenergy, AGVS, Strasseschweiz, viele Unternehmen, Holzenergie Schweiz, IG Holzenergie Nordwestschweiz, KVU, FDP, Schweizerischer Städteverband, Gemeinde Lignières, Verband Fernwärme Schweiz, Infrawatt, Schweizerischer Gewerbeverband, Kantone ZH, BS, GR, BL und GL,). Ausserdem wird kritisiert, dass damit die Erfüllung der Kompensationspflicht erschwert wird (KliK, Avenergy, AGVS, Strasseschweiz, mehrere Unternehmen, Holzenergie Schweiz, IG Holzenergie Nordwestschweiz, Biofuels Schweiz, FDP, Schweizerischer Gewerbeverband, Economiesuisse, Verband der Schweizerischen Gasindustrie, Schweizerischer Gewerbeverband, TCS). Die GRÜNEN möchten primär im Sinne der Förderung von Wärmeverbünden die selbst durchgeführten Projekte weiterhin für die Kompensationspflicht zulassen. Der Verband Fernwärme Schweiz und Infrawatt weisen darauf hin, dass die Entwicklung von neuen Projekten im Bereich von Wärmeverbünden (Infrawatt) und allgemein thermischen Netzen (Verband Fernwärme Schweiz) viel Zeit brauche. Infrawatt erwähnt ausserdem, dass die Argumentation der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) in der Praxis nicht zutreffe. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie lehnt die Aussage ab, dass alle selbst durchgeführten Projekte zu unnötigen Kosten führten.

Hingegen unterstützen vielen Mitglieder der Klima-Allianz die Änderungen bei Artikel 90. Travail Suisse unterstützt ebenfalls, dass die Kompensationspflicht nicht mehr mit selbstdurchgeführten Projekten erfüllt werden kann.

Das Unternehmen Holzkraftwerk Basel merkt an, dass die aus der möglichen Aufhebung der selbstdurchgeführten Projekte folgenden Schwierigkeiten dadurch abgemildert werden könnten, dass die Behörden die Emissionsverminderungen als handelbare Emissionsrechte oder Zertifikate einstufen würden.

Artikel 91

Mehrere Teilnehmer kritisieren die Absicht, nur im Jahr 2021 erzielte Emissionsverminderungen für die Erfüllung der Kompensationspflicht zu akzeptieren. Dabei wird einerseits angemerkt, dass dies die Kompensationspflicht verschärfe (KliK, Avenergy, AGVS, Strasseschweiz, Biofuels Schweiz, FDP,

Schweizerischer Gewerbeverband, Economiesuisse, mehrere Unternehmen), andererseits werden die Hintergründe der Absicht kritisch diskutiert: Einerseits wird gefordert, dass man das Jahr 2021 als Teil einer Periode betrachten müsste beziehungsweise dieses Jahr nicht als Zieljahr behandelt werden sollte, andererseits wird kritisiert, dass keine Bescheinigungen aus den Vorjahren ins 2021 übertragen werden können, mit dem Zweck, sie für dieses Jahr anrechnen zu lassen (KliK, Avenergy, AGVS,

10/26 BAFU-D-CB3D3401/473