Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4
Sonderabfallverbrennungsanlagen (Scienceindustries und mehrere Unternehmen). Ebenfalls fordern mehrere Teilnehmer zu Ziffer 4.1, dass der im Vergleich zur EU CO2-ärmere Strommix der Schweiz beim Emissionsfaktor berücksichtigt werden solle (EnAW, IGEB, Ziegelindustrie Schweiz, Economiesuisse, Swissmem, Cemsuisse, Eco Swiss, Scienceindustries, mehrere Unternehmen). Eine Gruppe an Teilnehmern fordert bezüglich Ziffer 2, dass für die Zementindustrie der Korrekturfaktor nur auf Emissionen aus Brennstoffen angewendet wird (Economiesuisse, Cemsuisse).
Die KVU und die Kantone Zürich, Graubünden und Glarus fordern einen Anpassungsfaktor von 0,95 ab 2025 und 0,9 für das Jahr 2030 für Carbon Leakage gefährdete Unternehmen in Anhang 9 Ziffer 3, damit der Benachteiligung von nicht gefährdeten Unternehmen entgegengewirkt werden könne und damit auch die gefährdeten Unternehmen mehr Anreize für Emissionsverminderungen hätten. Die GLP fordert, dass Anhang 9 aufgrund der Coronakrise überarbeitet wird, sodass keine kostenlos zugeteilten Emissionsrechten aus dem Jahr 2020 übertragen werden können und dass nicht neue «Überschüsse» entstehen. Die IGEB und Ziegelindustrie Schweiz erinnern daran, dass beim Wärmebenchmark bezüglich Kesselwirkungsgrad zu berücksichtigen wäre, dass beim Kauf eines Kessels oft eine Reserve bei der Wärmeleistung vorgesehen werde.
Anhang 15
Die GLP fordert, dass Anhang 15 aufgrund der Coronakrise überarbeitet wird, sodass keine kostenlos zugeteilten Emissionsrechten aus dem Jahr 2020 übertragen werden können und dass nicht neue «Überschüsse» entstehen. Die KVU und die Kantone Zürich, Graubünden, Basel-Landschaft und Glarus begrüssen die jährliche Reduktion der Höchstmenge an Emissionsrechten für Luftfahrzeugbetreiber um 2,2 Prozent.
Anhang 16
Mehrere Teilnehmer fordern, dass sich Betreiber von Anlagen den Biogasanteil im Gas aus dem Netz anrechnen lassen können (EnAW, IGEB, Ziegelindustrie Schweiz, Economiesuisse, Swissmem,
Cemsuisse, Scienceindustries, Eco Swiss, mehrere Unternehmen).
Weiter bringen mehrere Teilnehmer Forderungen und Vorschläge ein, wie man die Technologien CCS, CCU und/oder NET im Emissionshandelssystem anrechnen könnte (IGEB, Ziegelindustrie Schweiz, Swissmem, Scienceindustries, mehrere Unternehmen). Die Einsendungen unterscheiden sich bei der Nennung der Technologien.
Anhang 17
Vgl. Rückmeldung von Cemsuisse zu Artikel 52.
2.4 Allgemeine und zusätzliche Bemerkungen und Vorschläge
2.4.1 Allgemeines
Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem und mehrere Firmen sehen die Weiterführung der Verminderungsverpflichtungen und des Emissionshandelssystems positiv. Ausserdem befürwortet Economiesuisse die Schaffung von gleichwertigen Bedingungen für die Unternehmen aus der Schweiz im Vergleich zu denjenigen in der EU. Scienceindustries und mehrere Unternehmen sind der Ansicht,
dass rechtliche Hindernisse für den Bezug von CO2-armen Energieträgern abgebaut werden müssen. Swissmem ist für das Ziel Netto-Null-Treibhausgase bis 2050. Weiter fordert Swissmem, dass CO2 grundsätzlich bepreist wird, also inklusive einer Lenkungsabgabe auf Treibstoffen. Die CVP begrüsst ebenfalls, dass die Verminderungsverpflichtungen und das Emissionshandelssystem weitergeführt werden. Die Umsetzung für die betroffenen Branchen sei zweckmässig und praktikabel. Der Schweizerische Bauernverband begrüsst die Fortführung der klimapolitischen Instrumente und die Neuregelung der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. Die CVP begrüsst alle vorgeschlagenen Massnahmen, welche der Verlängerung der Instrumente oder der Äquivalenz mit der EU dienen.
14/26 BAFU-D-CB3D3401/473