Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4
abgeschwächt wird. Allerdings stimmt Ökostrom Schweiz zu, dass es eine Neuregelung des Neuwagenziels braucht.
Der VFAS fordert hingegen, dass in den Jahren 2021 und 2022 nur 85 Prozent der Flotte einberechnet werden. Dies begründet er primär mit den Rahmenbedingungen, welche sich von denjenigen in der EU unterscheiden würden. Zu diesen Unterschieden zählt er die laut ihm in der Schweiz mehrheitlich fehlenden staatlichen Fördermassnahmen für emissionsarme Fahrzeuge und die laut VFAS im Vergleich zu den Nachbarstaaten faktisch strengeren Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. Mit diesen Argumenten fordert er zudem, den Faktor bei den Supercredits in den Jahren 2021-2025 bei 2 zu belassen. Ausserdem soll die Limitierung der Anrechenbarkeit der Supercredits entfallen, damit könnten laut dem VFAS ein Anreiz für Importeure gesetzt werden, dass sie sich verstärkt auf umweltfreundliche Fahrzeuge konzentrieren würden. Seine beiden Forderungen zu den Supercredits werden von mehreren Unternehmen, der Jungen SVP, dem ATVSL und zwei ausländischen Verbänden (EAIVT, Bundesverband freier KfZ.-Importeure) geteilt. Der TCS erwähnt allgemein, dass er Supercredits für Elektrofahrzeuge befürwortet.
Auto-Schweiz begrüsst, dass Artikel 27 nicht angepasst werden soll. Kurzfristige Änderungen beim Phasing-in für das Jahr 2021 würden die langfristig angelegten Planungen der Hersteller und Importeure tangieren und würden zu Sanktionen führen, die ausgerechnet während der Coronakrise Arbeitsplätze gefährden würden. Allerdings begrüssen Auto-Schweiz und Strasseschweiz, dass die Regelung der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge rund um die Einführung des WLTP mit der Teilrevision noch rechtzeitig für 2021 angepasst werden kann. Der TCS befürwortet die Berücksichtigung von Ökoinnovationen.
Die KVU, der Schweizerische Städteverband und die Kantone Zürich, Basel-Stadt, Graubünden, Basel-Landschaft und Glarus erinnern daran, dass in Anhang 5 Sanktionsbeträge für das Jahr 2021 festzulegen seien. Nach Ansicht der KVU und der Kantone Zürich, Graubünden und Glarus wären ausserdem Anpassungen der Sanktionsbeträge (gemäss Artikel 29 und Anhang 5) aufgrund der Unterschiede in der Kaufkraft zwischen der Schweiz und der EU angemessen.
Mehrere Unternehmen, der VFAS, die Junge SVP, 2rad Schweiz, der ATVSL und zwei ausländische Verbände (Bundesverband freier KfZ.-Importeure, EAIVT) beschweren sich darüber, dass für Typenschein X Autos verschiedene Dokumente per Papierversand ans ASTRA gesendet werden müssen. Vision Konsum äussert sich ebenfalls in diesem Sinne und merkt an, dass dies Mehrkosten für Konsumentinnen und Konsumenten bringe und den Markt verzerre, weil bei Fahrzeugen von europäischen Herstellern dieser Zusatzaufwand nicht anfalle.
Der VFAS ist der Ansicht, dass bei Unterschreitung der Ziele Importeure die Möglichkeit erhalten sollten, diese «Guthaben» auf Folgeperioden übertragen zu können. Damit würde der Anreiz wegfallen, vor Ende der Periode noch emissionsreiche Fahrzeuge zu importieren, damit das «Guthaben» aufgebraucht werden kann. Dieses Anliegen der Übertragbarkeit teilen mehrere Unternehmen, die Junge SVP, der ATVSL und zwei ausländische Verbände (Bundesverband freier KfZ.-Importeure, EAIVT).
Weiter fordert der VFAS, dass die Handelbarkeit von Emissionswerten im Bereich Neufahrzeuge ausgebaut wird. Ebenfalls beantragt der VFAS, dass es keine Veröffentlichungen über die Zielerreichung nach Artikel 36 mehr geben soll. Ausserdem hält der Verband die Strafbestimmungen nach Artikel 16 der Energieeffizienzverordnung (EnEV) mindestens teilweise für unverhältnismässig hoch.
Die GLP beurteilt die Energieetikette als irreführend. Sie begrüsst deshalb, dass die Zielwerte darauf ausgewiesen werden müssen. Auch der TCS begrüsst den Zielwert auf der Energieetikette. Der VFAS kritisiert die Energieetikette grundsätzlich, da sie einen hohen Aufwand bei geringem Nutzen bringe. Dies wird geteilt von Auto-Schweiz. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie möchte, dass die Hauptinformation auf der Energieetikette die klimarelevanten CO2-Emissionen sein sollen, anstatt dass der absolute Wert im Mittelpunkt stehe (dies vor dem Hintergrund der biogenen Anteile im Gas).
19/26 BAFU-D-CB3D3401/473