Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4
Viele Teilnehmer äussern sich nicht grundsätzlich für oder gegen die Teilrevision, sondern beschränken sich darauf, einzelne Anmerkungen und Änderungsvorschläge einzubringen.
Viele Mitglieder der Klima-Allianz halten die Teilrevision für zu wenig ambitioniert, im Sinne, dass mehr für den Klimaschutz getan werden müsste. Der Bundesrat habe seine Kompetenzen, wie in der Vergangenheit, nicht genutzt. Die Einsendungen dieser Teilnehmer unterscheiden sich geringfügig in der Schärfe des Gesamturteils und der Wortwahl, zielen inhaltlich aber in die gleiche Richtung. Die GLP bemerkt, dass das Parlament eine ambitioniertere Klimapolitik möchte, als in der Verordnungsrevision vorgeschlagen wird. Deshalb müssten die gesetzlichen Optionen stärker genutzt werden. In eine ähnliche Richtung geht die Association Climat Genève, welche erwähnt, dass das Volk sich in der Parlamentswahl 2019 für mehr Klimaschutz ausgesprochen habe, was sich jetzt in der Teilrevision niederschlagen müsse. Die Vereinigung begründet dies auch mit neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Auch der Schweizerische Forstverein hätte sich ein ambitionierteres Vorgehen gewünscht. Swisscleantech begrüsst die Teilrevision, bedauert aber, dass der Bundesrat seine Möglichkeiten zu wenig im Sinne eines stärkeren Klimaschutzes genutzt habe. Die SP und die EVP sind ebenfalls der Ansicht, dass der Bundesrat seine Möglichkeiten noch verstärkt für den Klimaschutz hätte nutzen müssen.
Identisch argumentieren die GRÜNEN, welche deshalb zum Schluss kommen, der Entwurf sei ungenügend.
Avenergy äussert grosse Bedenken zur Teilrevision. Die SVP lehnt die Teilrevision grundsätzlich ab. Trotz Bevölkerungswachstum sei der Treibhausgasausstoss in der Schweiz gesunken. Die Schweiz sei deshalb auch ohne neue Kosten für Haushalte und Unternehmen, wie die Teilrevision sie bringen würde, auf Kurs. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten seien solche Kosten negativ. Auch das Centre Patronal unterstützt den Entwurf nicht.
2.3 Stellungnahmen zur Vorlage
Dieser Abschnitt behandelt Stellungnahmen zu einzelnen Artikel, die gemäss Vorlage abgeändert werden sollen. Äusserungen zu anderen Artikeln und weitere Bemerkungen finden sich unter Ziffer 2.4. Äusserungen zu den unter Ziffer 2.3 aufgeführten Artikeln, die sich auf andere Aspekte als die gemäss Vorlage zur Änderung vorgesehen beziehen, werden für die bessere Übersichtlichkeit ebenfalls in Ziffer 2.3 zusammengefasst.
Artikel 2
Mit der Kompensation des Mehrgewichts von emissionsfreier Antriebstechnik einverstanden sind mehrere Teilnehmer (FDP9, SVP, AGVS, TCS, IG Detailhandel, Auto-Schweiz, Strasseschweiz und die Kantone TG und SH).
Die IG Detailhandel möchte, dass der Wortlaut dieser Neuerung dem Bericht des Bundesrates zur Vernehmlassung zur «Teilrevision von acht Verordnungen begleitend zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes» (Bericht vom 19. August 2020) entspricht. Teilweise wird angeregt, dass auch andere alternative Antriebsformen (z. B. Biogas) ihr Mehrgewicht kompensieren können sollten (AGVS, VSG, Swisscleantech, SVP, Auto-Schweiz und Strasseschweiz).
Weiter kritisieren Auto-Schweiz und Strasseschweiz eine Ungleichbehandlung gegenüber der Situation in der EU, weil in der Schweiz laut Auto-Schweiz sämtliche Heavy-Duty Fahrzeuge zur N1-Flotte zählen, die über CO -Werte gemäss der Verordnung EG 715/2007 verfügen.10
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Zur Umsetzung der Neuerungen in Artikel 2 sind ausserdem für einzelne Teilnehmer noch verschiedene Fragen offen (siehe Ziffer 2.5).
9 Der Wortlaut bei der FDP handelt nur von elektrischen Antrieben.
10 Anmerkung der Verfasser: Die hier angesprochenen Fahrzeuge verfügen alle über ein Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen. Der Unterschied zur EU ist, dass in der EU Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von über 2’610 kg generell nicht unter die CO2-Zielwertregelung fallen. 4/26 BAFU-D-CB3D3401/473