Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4

Mehrere Unternehmen sowie die Junge SVP, 2rad Schweiz, der Auto Tuning & Design Verband (AT-VSL) sowie zwei ausländische Verbände (Bundesverband freier KfZ.-Importeure, EAIVT) kritisieren die Sechs-Monate-Frist, weil sie zu Fällen mit einer zweiten Besteuerung von Fahrzeugen führe. Ebenso lehnt Vision Konsum im Hinblick auf die Konsumentinnen und Konsumenten diese Frist ab.

Die Economiesuisse fordert mehr Rechtssicherheit und Transparenz für die Automobilimporteure, sowohl allgemein bezüglich der ganzen Verordnungsanpassung als auch spezifisch mit Bezug auf die Neuerungen in Artikel 17. Auch der VFAS übt grundsätzliche Kritik an der Anpassung von Artikel 17: Die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit sei gefährdet. Wenn schon eine Regelung getroffen werden solle, dann müsse sie auf Gesetzesstufe verankert sein. Auch ist der VFAS der Ansicht, dass mit der, seiner Meinung nach intransparenten, Anpassung die Rechtssicherheit nicht mehr gegeben sei. Es brauche daher Klarstellungen zu Artikel 17. Dabei geht es auch um die Frage, ob bisher übliche Praktiken weitergeführt werden können. Ausserdem sei wichtig, dass die Regelung nicht rückwirkend in Kraft trete. Weiter kritisiert der Verband die Sechs-Monate-Frist ebenfalls als Wettbewerbsverzerrung. Zudem wird das mit dieser Frist verknüpfte Monitoring des BFE kritisch betrachtet. Auto-Schweiz findet im Grundsatz die Regelung in Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b sinnvoll, drängt aber darauf, dass die Praktiken Tageseinlösungen und «Inverkehrsetzungen aus markttechnischen Gründen» weiter möglich sind und diese für die CO2-Anrechnung berücksichtigt werden. Diese Aspekte sollen sichergestellt werden, ansonsten kann Auto-Schweiz der Regelung nicht zustimmen.

Artikel 17a

Zu Artikel 17a äussert sich einzig die FRC explizit, für deren Haltung auf ihre Stellungnahme zu Artikel 17 verwiesen sei.

Artikel 17b

In diesem Artikel wird die neue Messmethode WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) benannt und es werden WLTP-Zielwerte eingeführt. Die Umrechnung auf die neuen WLTP-Zielwerte wird von der KVU und den Kantonen Zürich, Graubünden und Glarus als Entgegenkommen an die Automobilindustrie gewertet, welches zwar wegen der Gesetzeslage und der Übernahme aus der EU akzeptiert wird, aber dafür die frühere Zurücknahme der sonstigen Erleichterungen bei den Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge nach sich ziehen müsse. Auch die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt und der Schweizerische Städteverband bezeichnen die Neuerung als Entgegenkommen und kritisieren das Weiterlaufen aller Erleichterungen, sie fordern jedoch ausserdem eine Überprüfung der Umrechnungsfaktoren, weil diese nicht den Werten aus der Energieeffizienzverordnung entsprechen. Eine solche Überprüfung fordern auch viele Mitglieder der Klima-Allianz und die SP. Zustimmung für die umgerechneten Werte kommt hingegen vom AGVS und vom TCS, der die Umrechnung für realitätsnah hält. Der Kanton Freiburg stimmt den mit der EU harmonisierten Werten zu. Hingegen kritisieren auch die Kantone Appenzell-Innerrhoden und Appenzell-Ausserrhoden, dass alle Erleichterungen neben dem neuen Messsystem, welches sie unterstützten, weiterlaufen.

Der Kanton Genf ist angesichts der Statistik zu den CO2-Emissionen über den neuen Wert von 118 Gramm CO2/km für Personenwagen überrascht und empfiehlt in Richtung des Werts von 95 Gramm CO2/km gemäss CO2-Gesetz zu gehen. Auch der Kanton Waadt möchte aus demselben Grund einen WLTP-Zielwert von unter 100 Gramm CO2/km.

Der VFAS, Auto-Schweiz und Strasseschweiz begrüssen die Einführung der WLTP-Zielwerte. Auto-Schweiz und Strasseschweiz sind jedoch der Ansicht, dass keine spätere Anpassung der Werte nach unten erfolgen dürfe, damit Planungssicherheit bestehe. Unterstützt wird von ihnen hingegen, dass allgemeingültige statt herstellerspezifische11 Zielwerte eingeführt werden. Auch der AGVS lehnt wegen der Planungssicherheit eine mögliche spätere Absenkung der Zielwerte ab. Der TCS unterstützt zwar, dass sich der Bundesrat eine spätere Anpassung vorbehält, erinnert aber auch an die Wichtigkeit der Planungssicherheit für die betroffenen Akteure. Auto-Schweiz bemerkt, dass die notwendigen Fahr-

11 In der EU sind die WLTP-basierten Zielwerte herstellerspezifisch. 6/26 BAFU-D-CB3D3401/473