Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4
Artikel 6
Die Änderungen bei Artikel 6 werden von KliK, mehreren Unternehmen, Holzenergie Schweiz und der IG Holzenergie Nordwestschweiz unterstützt. Infrawatt und der Verband Fernwärme Schweiz unterstützten die Option, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Projektskizzen vorprüft.
Artikel 12
Mehrere Teilnehmer sprechen sich dafür aus (oder deuten es an), dass es bei einer Übererfüllung der Verminderungsverpflichtungen auch im Jahr 2021 noch Bescheinigungen geben soll (KliK, Avenergy, Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem, Strasseschweiz, Holzenergie Schweiz, Carbura, IG Holzenergie Nordwestschweiz, EnAW, IGEB, Ziegelindustrie Schweiz, IG Detailhandel, Gruppe Grosser Stromkunden, FDP, Eco Swiss, mehrere Unternehmen). Als Gründe für dieses Begehren genannt werden die damit erleichterte Erfüllung der Kompensationspflicht, der Anreiz für weitere Emissionsverminderungen, die Ablehnung einer Änderung der Regeln während einer laufenden Periode oder die Ansicht, dass die Änderung nicht nachvollziehbar sei.
Artikel 12a
Die FDP fordert auch bezüglich Artikel 12a, dass bei einer Übererfüllung im Jahr 2021 wie in den Jahren 2013-2020 Bescheinigungen ausgestellt werden.
Artikel 14
Die Änderungen bei Artikel 14 werden von KliK, mehreren Unternehmen, dem Kanton Waadt, von Holzenergie Schweiz, der IG Holzenergie Nordwestschweiz und vom Verband Fernwärme Schweiz unterstützt.
Artikel 17
Die FDP begrüsst, dass der Import und anschliessende Wieder-Export von Elektroautos und emissionsarmen Fahrzeugen als Umgehungsmöglichkeit der Sanktionen aufgrund der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge verhindert werden soll. Allerdings fordert sie Nachbesserungen, damit klar wird, wie die Umsetzung der neuen Regelung sichergestellt werden kann. Der AGVS findet die Massnahmen in Artikel 17 gegen Missbräuche sinnvoll. Die GLP und die SP begrüssen die Änderung von Artikel 17 Absatz 2. Die KVU und die Kantone Zürich und Glarus beantragen ein Vollzugscontrolling, damit festgestellt werden kann, ob die Praxis der Importe mit anschliessenden Wieder-Exporten von Elektrofahrzeugen zum Zweck der einfacheren Erfüllung der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge mit der Änderung von Artikel 17 tatsächlich unterbunden wurde. In einer ähnlich formulierten Stellungnahme fordert der Kanton Graubünden ein Vollzugscontrolling, ob Artikel 17 (insgesamt) in der Praxis tatsächlich so eingehalten werden wird. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fordern ähnlich, dass die Umsetzung der Neuerung in Artikel 17 Absatz 2 mit einem Vollzugscontrolling überprüft wird. Sie schreiben dazu, dass dieses Vollzugscontrolling prüfen solle, ob die Praxis der vermehrten Neuzulassung von Fahrzeugen vor Jahresende unterbunden wurde. Ein identisches Vollzugscontrolling fordert der Schweizerische Städteverband, der die Neuerung in Artikel 17 Absatz 2 begrüsst. Der Kanton Thurgau hat ebenfalls Bedenken, dass der Vollzug von Artikel 17 schwierig werde und fordert deshalb die Prüfung von geeigneten Massnahmen zur Verhinderung der Umgehungsmöglichkeiten. Der Kanton Luzern begrüsst die Änderung von Artikel 17 zur Verhinderung missbräuchlicher Inverkehrsetzungen von Elektroautos, möchte aber, dass weitere Lücken geschlossen werden und fordert dazu einerseits eine Überprüfung, gibt andererseits aber auch selbst Anregungen. Der Kanton Waadt fordert, dass allfällige Zusatzkosten für die Kantone, die sich aus der Umsetzung von Artikel 17 Absatz 2 ergeben,
vom Bund getragen werden. Die FRC und Travail Suisse begrüssen die Änderungen in Artikel 17 gegen Missbräuche ebenfalls. Swisscleantech befürwortet auch, dass die missbräuchliche Immatrikulation von Elektrofahrzeugen und leichten Lieferwagen verhindert wird. Hinsichtlich der Elektrofahrzeuge äussern sich die GRÜNEN identisch, ebenso wie viele Mitglieder der Klima-Allianz sowohl bezüglich Elektrofahrzeuge als auch bezüglich Lieferwagen. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie äussert sich ebenfalls zufrieden, dass Umgehungsgeschäfte unterbunden werden sollen.
5/26 BAFU-D-CB3D3401/473