Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4

hend interpretiert, dass sie sowohl die Anrechenbarkeit von früheren Übererfüllungen bei Verminderungsverpflichtungen im 2021 als auch die Übertragbarkeit von kostenlos zugeteilten (allenfalls sogar von sämtlichen) Emissionsrechten (im EHS) kritisieren.

First Climate möchte erstens, dass das Emissionshandelsregister weiterhin für Kyoto-Einheiten zur Verfügung steht und zweitens, dass bezüglich CDM (Clean Development Mechanism)-Projekten, die ihrer Ansicht nach im freiwilligen CO2-Markt weiterhin wichtig sein werden, der Prozess für die Erteilung der Genehmigungsschreiben beibehalten wird. Infrawatt und der Verband Fernwärme Schweiz möchten, dass in den Artikeln 114 und115 die Erhöhung der Obergrenze für Bürgschaften Infrawatt geprüft wird. Für grössere Wärmeverbünde (Infrawatt) und allgemein grössere thermische Netze (Verband Fernwärme Schweiz) sei die Obergrenze heute nämlich zu tief.

Neben anderen (in den Ausführungen dieses Berichtes zu Anhang 3 und Anhang 16 genannten) Teilnehmern äussert sich auch Cemsuisse im Sinne der Berücksichtigung von CCS und CCU in der Regulierung. Economiesuisse möchte CCS und CCU sowohl im EHS als auch bei der Kompensationspflicht berücksichtigt wissen.

2.4.2 Emissionshandel

Cemsuisse beurteilt Markteingriffe für die Stabilisierung und für die Reservebildung (von Emissionsrechten) kritisch, auf keinen Fall dürfe es zu einer politischen Steuerung des Preises kommen. Viele Mitglieder der Klima-Allianz und die SP haben im Grundsatz Zweifel, dass das Emissionshandelssystem genügend Anreize für die Dekarbonisierung bietet.

Der Kanton Wallis beantragt, dass in der Periode 2013-2020 nicht genutzte Emissionsrechte nicht unbegrenzt übertragen werden können, sondern maximal während einem Zeitraum von 3 Jahren nach der abgelaufenen Periode. Hingegen befürwortet der Kanton Wallis weiterhin die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU. Letzteres teilt der Kanton Freiburg, der ausdrücklich auch die Verpflichtung zur Teilnahme am EHS befürwortet. Ebenso unterstützt dieser den Reduktionspfad des Cap für Betreiber von Anlagen und die Etablierung eines Cap für die Luftfahrt. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden begrüsst die Anpassungen beim Emissionshandelssystem, sie würden zu stärkeren Anreizen für Emissionsverminderungen führen. Der Kanton Nidwalden merkt an, dass die Verknüpfung des Emissionshandelssystems für die Wirtschaft positiv sei. Auch Gastrosuisse begrüsst die Verknüpfung. Ökostrom Schweiz findet die Weiterführung des mit der EU verknüpften Emissionshandelssystem notwendig. Der Kanton Wallis ist der Ansicht, dass bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten der Stand der Technik eine wichtigere Rolle spielen soll.

Travail Suisse würde eine CO2-Abgabe gegenüber dem EHS bevorzugen. Aus pragmatischen Gründen stimmen sie jetzt dennoch der Weiterführung des mit der EU verknüpften EHS und der deshalb erfolgenden Änderungen zu und ebenfalls den Massnahmen gegen Carbon Leakage. Auch der Kanton Waadt begrüsst die Änderungen im Zusammenhang mit der Kopplung der beiden EHS. Cemsuisse legt einen besonderen Wert auf gleiche Wettbewerbsbedingungen und ist daher sehr für die Äquivalenz der Systeme in der Schweiz und der EU. Auch die Economiesuisse begrüsst die Äquivalenz im Zusammenhang mit dem Emissionshandelssystem.

Scienceindustries und mehrere Unternehmen fordern, dass Emissionsrechte aus der aktuellen Periode in die komplette Periode 2021-2030 übertragen werden können. Cemsuisse befürwortet die Übertragung in künftige Perioden.

Die IGEB und Ziegelindustrie Schweiz thematisieren, was passieren würde, wenn eine Firma von der Einstellung der Möglichkeit des Fernwärmebezugs betroffen wäre. Dies würde laut ihnen dazu führen, dass eine solche Firma zusätzliche Emissionsrechte erwerben müsste (bei Ersatz durch Heizöl oder Erdgas), was Produktionsstandorte gefährden könne. Deshalb fordern sie, dass dies bei der Zuteilung der kostenlosen Emissionsrechte berücksichtigt wird. Ziegelindustrie Schweiz erinnert auch allgemein an die Wichtigkeit der kostenlosen Zuteilung aufgrund des internationalen Standortwettbewerbs.

16/26 BAFU-D-CB3D3401/473