Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4
Strasseschweiz, Biofuels Schweiz, FDP, Schweizerischer Gewerbeverband, Economiesuisse, mehrere Unternehmen). Mehrere Teilnehmer schliessen sich der Forderung dieser Teilnehmer nach Akzeptanz von Emissionsverminderungen aus anderen Jahren an (Carbura, Holzenergie Schweiz, IG Holzenergie Nordwestschweiz, Verband Fernwärme Schweiz, Infrawatt, Eco Swiss, Gemeinde Lignières, First Climate und mehrere Unternehmen).
Dagegen unterstützen viele Mitglieder der Klima-Allianz die Änderungen bei Artikel 91.
Ausserdem haben verschiedene Teilnehmer Anpassungen in Artikel 91 gefordert, welche in Zusammenhang mit der in diesem Bericht unter Artikel 90 geschilderten Thematik der selbstdurchgeführten Projekte stehen.
Artikel 94
Mehrere Teilnehmer plädieren dafür, das Datum für eine mögliche Erhöhung der CO2-Abgabe auf 120 Fr. je Tonne CO2 bereits auf den 1. Januar 2021 vorzuziehen, oft unter Voraussetzung eines angepassten Schwellwertes (viele Mitglieder der Klima-Allianz, KVU, FDP, GLP, EVP, GRÜNE, SP,
Schweizerischer Städteverband, SIA, Ökostrom Schweiz, Kantone ZH, GR, BL, GL, BS, LU, AR, VD). Die GLP kritisiert ausserdem die Wahl des Referenzjahres 2020, weil sich die Coronakrise emissionsmindernd auswirken dürfte.
Hingegen sind auch mehrere Teilnehmer mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden (Act, Kanton Genf, EnDK).
Weitere Teilnehmer sind entweder grundsätzlich gegen eine Erhöhung (oder dazu mindestens kritisch eingestellt) der CO2-Abgabe oder befürworten eine abgeschwächte Variante (HEV, Gastrosuisse, SVP, Verband der Schweizerischen Gasindustrie, Kanton Appenzell-Innerrhoden). Gastrosuisse fordert ausserdem, dass jedes Unternehmen die Möglichkeit bekommt, sich von der Abgabe befreien zu können. Der Verband kritisiert die Erhöhung der CO2-Abgabe auch spezifisch aufgrund der Coronakrise.
Die EnDK und der Kanton Tessin weisen darauf hin, dass die Erhöhung der CO2-Abgabe mehr Mittel für das Gebäudeprogramm der Kantone bringe. Diese Auswirkung würde der Kanton Freiburg begrüssen.
Mehrere Unternehmen weisen darauf hin, dass die erneuerbaren Energien mit einer höheren CO2-Abgabe verstärkt gefördert werden könnten, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Artikel 95
Act begrüsst die Änderung, dass bei biogenen Brennstoffen neu die Brennstoffmenge auf den Rechnungen deklariert werden muss, hat aber eine Forderung dazu, die jedoch hier wegen der Thematik unter Ziffer 2.5 erwähnt wird.
Um eine Steuererleichterung zu erhalten, müssen biogene Treibstoffe heute soziale und ökologische Anforderungen einhalten. Viele Mitglieder der Klima-Allianz und die SP befürchten, dass die vorgesehene Änderung in Artikel 95 implizieren könnte, dass biogene Brennstoffe keine solchen Anforderungen einhalten müssten. Sie sind der Meinung, dass solche Anforderungen sowohl für Biotreibstoffe wie -brennstoffe gelten müssten.
Artikel 96a
Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie begrüsst, dass Verminderungsverpflichtungen für WKK-Anlagen bis Ende 2021 verlängert werden können.
Artikel 97
Viele Mitglieder der Klima-Allianz sowie die SP begrüssen den Abbau unnötiger Bürokratie zwar, können dem hier aber nur zustimmen, wenn die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) tatsächlich
11/26 BAFU-D-CB3D3401/473