Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4

Die Aerztinnen und Aerzte für Umweltschutz beurteilen die Anrechenbarkeit von «angeblich» biogenen Anteilen im Emissionshandelssystem kritisch. Dadurch würde gerade die Zementindustrie ungerechtfertigte Vorteile ziehen.

2.4.3 Verminderungsverpflichtungen

Der Verband Schweizer Gemüseproduzenten unterstützt die Teilrevision betreffend Verminderungsverpflichtungen und legt Wert darauf, dass weiterhin Gruppenlösungen für kleinere Gewächshausbetriebe möglich sind.

2.4.4 Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure

Mehrere Teilnehmer unterstützen die Kompensationspflicht grundsätzlich, weil sie der Holzenergie im Wettbewerb mit fossilen Energien nütze (Holzenergie Schweiz, IG Holzenergie Nordwestschweiz,

mehrere Unternehmen).

Mehrere Unternehmen betonen die Wichtigkeit von Wärmeverbünden für die Energie- und Klimapolitik. Infrawatt findet die Verordnungsrevision insbesondere vor dem Hintergrund der Fortführung der Förderung von Wärmeverbünden durch KliK wichtig. Ökostrom Schweiz befürwortet die Weiterführung der Kompensationspflicht explizit.

Mehrere Teilnehmer möchten, dass eine Regelung in die Verordnung aufgenommen wird, welche die Übertragung von nicht verwendeten Bescheinigungen ins Jahr 2021 ermöglicht (KliK, Avenergy, Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem, AGVS, Strasseschweiz, Holzenergie Schweiz, Carbura, IG Holzenergie Nordwestschweiz, EnAW, IGEB, Ziegelindustrie Schweiz, IG Detailhandel Schweiz,

Eco Swiss, Gruppe Grosser Stromkunden, FDP, mehrere Unternehmen).

First Climate lehnt eine Veröffentlichung der Projektskizzen und der Rückmeldungen der Geschäftsstelle Kompensation ab, weil die Projektskizze geistiges Eigentum sei. Ausserdem regt First Climate neben anderen Hinweisen bezüglich NET an, dass Gesuche für Bescheinigungen, welche NET betreffen, bereits bearbeitet werden sollen, bevor die Anrechnung gesetzlich möglich ist.

Der Kanton Waadt würde eine Veröffentlichung der Projektskizzen und der Rückmeldungen der Geschäftsstelle Kompensation begrüssen.

2.4.5 CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge

Die FRC ist allgemein kritisch zu einem System, welches auf Durchschnittswerten beruht.

Der VFAS erklärt zu seinen Änderungsvorschlägen, dass sie aufgrund der, auch in der Verfassung verankerten, Maximen Eigentumsgarantie, Wirtschaftsfreiheit und dem Verbot von Wettbewerbsverzerrungen erfolgen. Zudem legt er Wert auf vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit der Branche in der EU, speziell bezüglich der Nachbarstaaten der Schweiz. Ausserdem vertritt er die Haltung, dass Umweltschutzanliegen besser gedient sei, wenn Behörden und Wirtschaft zusammenarbeiten würden, anstatt dass die Behörden auf Repression setzten.

Die Economiesuisse ist der Meinung, dass die Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge nicht zu Handelshemmnissen führen sollten, was nun aber drohe. Ausserdem soll der Vollzug der Emissionsvorschriften nicht von der EU abweichend gehandhabt werden, weil in dieser Sache allgemein nicht Anpassungen gemacht werden sollten, welche eine Diskrepanz zum europäischen Ausland entstehen lassen.

Die FDP begrüsst die Anpassungen bei den Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge inklusive Angleichung an EU, unter Rücksichtnahme auf die Verhältnisse in der Schweiz. Deshalb sei es richtig, dass ein einheitlicher, branchenweiter Zielwert definiert wurde. Der TCS ist mit den Folgeänderungen aus der Umstellung auf WLTP-Zielwerte einverstanden.

17/26 BAFU-D-CB3D3401/473