Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4
Der Kanton Zürich beantragt, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone ermittelt und offengelegt werden. Der Kanton Waadt hält die mit der Verordnungsrevision vorgenommen Anpassungen an das europäische und internationale Recht für unverzichtbar. Dem Kanton Wallis ist wichtig, dass die Zuständigkeiten der Kantone bei künftigen Revisionen der CO2-Verordnung im Zusammenhang mit dem totalrevidierten CO2-Gesetz berücksichtigt werden. Der Kanton Zug ist der Ansicht, dass die Regulierungsdichte und die Komplexität der CO2-Verordnung mittlerweile zu hoch sei. Dies habe negative Effekte auf die eigentliche Zielsetzung, so würden zum Beispiel Innovationen bei Projekten und Programmen für Emissionsverminderungen behindert. Der Kanton Genf blickt bereits auf kommende Verordnungsrevisionen voraus, die er ebenfalls genau prüfen werde. Ein verstärktes klimapolitisches Instrumentarium werde in der Zukunft notwendig sein. Der Kanton Freiburg befürwortet die Weiterführung der CO2-Abgabe.
Travail Suisse fordert einen Social Deal, der einen Green Deal ergänzt. Infrawatt fordert bezüglich des CO2-Gesetzes einen möglichst hohen Inlandanteil. Zudem soll im gleichen Gesetz neu Information und Beratung finanziell gefördert werden. Economiesuisse legt Wert darauf, dass die Totalrevision des CO2-Gesetzes nicht die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts schwächen dürfe.
Der Verband Fernwärme Schweiz ist der Ansicht, dass die Bedingungen für die Befreiung von der CO2-Abgabe zu grosszügig geregelt seien. Eine Verschärfung dieser Bedingung könne für einige Wärmeverbünde Vorteile bringen.
Die GRÜNEN fordern, dass der Bundesrat neben der Umsetzung des CO2-Gesetzes weitere Massnahmen für den Klimaschutz realisiert.
Die FDP ist der Meinung, dass die Übergangsbestimmungen sich im Prinzip an den bisherigen Regelungen orientieren sollen und kritisiert, dass die vorgesehenen Änderungen im Erläuterungsbericht mangelhaft begründet würden. Der Schweizerische Bauernverband fordert hingegen, dass die Verordnungsrevision besser auf das totalrevidierte CO2-Gesetz (frühestens ab 2022 in Kraft) angepasst wird.
Bereits in Ziffer 2.3 wurden verschiedene Äusserungen erwähnt, welche im Zusammenhang mit der Coronakrise stehen. Darüber hinaus sind weitere Stellungnahmen dazu eingegangen. Viele Mitglieder der Klima-Allianz fordern grundsätzlich, dass die Krise nicht zu Abschwächungen beim Klimaschutz führen dürfe. Ausserdem soll überprüft werden, ob aufgrund der Krise allenfalls einige Instrumente nicht mehr im erwarteten Mass wirksam sind, insbesondere bezüglich des Emissionshandelssystems. Kostenlos zugeteilte Emissionsrechte sollen nicht in das Jahr 2021 übertragen werden dürfen, weil ansonsten die Pariser Klimaziele abgeschwächt würden. Diese Forderung wird auch vom Kanton Basel-Stadt geteilt. Auch die GLP ist der Ansicht, dass Teile der CO2-Verordnung wegen der Coronakrise überarbeitet werden müssen. Zum Beispiel fordert sie eine Limitierung der Übertragbarkeit von Emissionsrechten in das Jahr 2021. Die SVP findet es im Kontext der wirtschaftlichen Erschwernisse grundsätzlich negativ, dass die Teilrevision der CO2-Verordnung zu Mehrkosten für Haushalte und Unternehmungen führe, dies auch deshalb, weil bisher schon erhebliche Anstrengungen im Sinne des Klimaschutzes unternommen worden seien. Hingegen sind die GRÜNEN und die SP der Ansicht, dass die Coronakrise keine Abschwächung des Klimaschutzes nach sich ziehen soll. Auch sie fordern, dass von der Verwaltung überprüft wird, inwiefern die Krise Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Klimaschutz-Instrumente hat, wobei sie insbesondere auf das Emissionshandelssystem hinweisen. Die SP zieht daraus den Schluss, dass keine kostenlos zugeteilten Emissionsrechte in das Jahr 2021 übertragen werden dürfen, weil ansonsten die Pariser Klimaziele abgeschwächt würden.
Viele Mitglieder der Klima-Allianz und die SP kritisieren, dass die Minderungswirkung von Biotreib- und -brennstoffen überschätzt werde, weil sie als treibhausgasneutral verrechnet werden. Die GRÜNEN erwähnen ebenso wie die vorher genannten, dass die bisherigen ökologischen und sozialen Anforderungen für Biotreibstoffe in Kraft bleiben sollen.
Viele Mitglieder der Klima-Allianz stehen der Anrechenbarkeit von Emissionsreduktionen aus den Jahren bis 2020 im Jahr 2021 kritisch gegenüber. Ihre Stellungnahmen werden in diesem Bericht dahinge-
15/26 BAFU-D-CB3D3401/473