Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4

2 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

2.1 Eingegangene Stellungnahmen

Insgesamt wurden 167 Stellungnahmen eingereicht. Davon stammen 79 von eingeladenen und 88 von nicht explizit eingeladenen Teilnehmern. Von den Kantonen haben 25 eine Stellungnahme eingereicht. Weiter beteiligten sich 7 in der Bundesversammlung vertretene Parteien, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband, 5 Dachverbände der Wirtschaft sowie 40 weitere eingeladene Teilnehmer (z.B. EnAW, Act, KliK, Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltverbände). Bei den 88 nicht explizit eingeladenen Teilnehmern handelt es sich in der Mehrzahl um Unternehmen6. Unter diesen Unternehmen befinden sich unter anderem Mitglieder des Verbands Scienceindustries, Autohändler und mehrere Wärmeverbünde.

Von den mitgezählten Teilnehmern haben mehrere ihren Verzicht auf eine Stellungnahme bekanntgegeben. Es sind dies der Kanton Jura, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, die Swiss International Airports Association, die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und die ElCom.

Mehrere Teilnehmer schliessen sich ganz oder teilweise anderen Stellungnahmen an. Economiesuisse unterstützt bezüglich der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge Positionen von Auto-Schweiz und des VFAS, sowie bezüglich der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure Positionen von Avenergy. Zu letzterem schliesst sich Auto-Schweiz ebenfalls Avenergy an. Auch Carbura unterstützt Punkte von Avenergy zu diesem Thema. Der SGV schliesst sich zu den Änderungen bei den Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge den Vorbehalten des VFAS, des AGVS und von Auto-Schweiz an. Die ASTAG unterstützt die Stellungnahmen vom VFAS, vom AGVS, von Auto-Schweiz, von Strasseschweiz und von Avenergy. Mehrere Teilnehmer verweisen für detaillierte Anträge auf den VFAS, es sind dies 2rad Schweiz, der ATVSL, der Bundesverband freier KfZ.-Importeure (Deutschland), die EA-IVT (Europa/Deutschland) und die Junge SVP. Der VFAS bekräftig ausserdem, dass die SAA Swiss Automotive Aftermarket seine Stellungnahme vollständig unterstütze. Weiter unterstützt Ziegelindustrie Schweiz die Stellungnahme der IGEB vollumfänglich. Die Stiftung für Konsumentenschutz schliesst sich der von vielen Mitgliedern7 der Klima-Allianz eingereichten Stellungnahme (z. B. WWF, Greenpeace) an. Die Korporation Kägiswil unterstützt die Stellungnahme von KliK. Syngenta unterstützt die Stellungnahme von Scienceindustries.

2.2 Gesamtbeurteilung der Teilrevision

Grundsätzlich positiv oder eher positiv zur Teilrevision äussern sich, wenn auch teilweise mit Änderungsvorschlägen, mehrere Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW8, NW, ZG, FR, SH, AR, AI, SG, AG, TG, TI, VD, NE, GE) und eine Anzahl weiterer Teilnehmer (FDP, CVP, Schweizerischer Städteverband,

EnAW, IGEB, Ziegelindustrie Schweiz, Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem, Verband Schweizer Gemüseproduzenten, VFAS, EnDK, Travail Suisse, Infrawatt, Ökostrom Schweiz,

Cemsuisse, Eco Swiss, Schweizerischer Bauernverband, TCS, mehrere Unternehmen). Zur Gruppe der Teilnehmer mit einer grundsätzlich positiven Äusserung werden auch diejenigen gezählt, welche sich wörtlich positiv zur «Verlängerung der klimapolitischen Instrumente» (inklusive vergleichbare Formulierungen) äussern, da dies der Kern der Vorlage ist. Davon ausgenommen sind Stellungnahmen, bei denen andere Inhalte nahe legen, dass keine grundsätzlich positive Stellungnahme vorliegt. Mehrere der Teilnehmer, die sich positiv oder eher positiv geäussert haben, erwähnen explizit, dass die Weiterführung aller oder mehrerer klimapolitischen Instrumente gut sei. Carbura findet es ebenfalls gut, dass die Teilrevision die Verlängerung der klimapolitischen Instrumente ermöglicht, lehnt aber (überproportionale) Verschärfungen für einzelne Branchen und Präjudizierungen im Hinblick auf die Totalrevision des CO2-Gesetzes ab.

6 Die Korporation Kägiswil und die Korporation Baar-Dorf werden in diesem Bericht ebenfalls unter Unternehmen subsummiert.

7 Die Formulierung «viele Mitglieder der Klima-Allianz» schliesst in diesem Bericht neben Mitgliedern auch Partner der Klima-Allianz und weitere Vernehmlassungsteilnehmer mit ein, welche (mit Ausnahme der Begleitbriefe) ganz oder weitgehend identische Stellungnahmen eingereicht haben.

8 Die Stellungnahmen werden als solche der Kantone gewertet, auch wenn eine Stellungnahme von einer besonderen Regierungsstelle zugesendet wurde, z. B. vom Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Obwalden. 3/26 BAFU-D-CB3D3401/473